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Deutsche Krankenkassen dürfen weiterhin Prämien für Werbung nutzen

Die Ständeratskommission hat beschlossen, dass Schweizer Krankenkassen weiterhin Prämiengelder für Werbung verwenden dürfen. Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerats (SGK-S) ist der Meinung, dass Werbung auch in einem regulierten Wettbewerbssystem notwendig ist und einen Mehrwert bietet. Die Werbekosten machen nur etwa 0,2 Prozent der Prämien aus. Ein Entscheid der Nationalratskommission, einer parlamentarischen Initiative zu folgen und den Einsatz von Prämiengeldern für Krankenkassenwerbung zu verhindern, wurde von der SGK-S mit sieben zu vier Stimmen bei einer Enthaltung abgelehnt.

Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats (SGK-N) hatte im Februar knapp beschlossen, der parlamentarischen Initiative des alt Nationalrats Baptiste Hurni (SP/NE) zu folgen. Sie argumentierte, dass die obligatorische Grundversicherung keine Werbung benötige, da sie weder der Prävention noch der Gesundheitsförderung diene. Die Mehrheit der SGK-N war der Meinung, dass die Werbung keinen Mehrwert bringe und daher nicht mit Prämien finanziert werden sollte. Die Werbekosten für die obligatorische Krankenversicherung beliefen sich im Jahr 2022 auf etwa 73 Millionen Franken.

Der Entscheid der Ständeratskommission geht nun zurück an die Nationalratskommission. Die SGK-N hatte im Februar mit einem knappen Ergebnis beschlossen, der parlamentarischen Initiative zu folgen und den Einsatz von Prämiengeldern für Werbung zu verhindern. Kommissionspräsidentin Barbara Gysi (SP/SG) musste den Stichentscheid fällen. Die SGK-N war der Meinung, dass die heutige Praxis angesichts der steigenden Prämien nicht mehr akzeptabel sei. Die Werbekosten wurden bislang als Verwaltungsaufwand verbucht und über die Prämien der Versicherten finanziert.

Die Diskussion über die Verwendung von Prämiengeldern für Krankenkassenwerbung ist kontrovers. Während die SGK-S Werbung als notwendig und sinnvoll betrachtet, als einen Beitrag zum Wettbewerb und zur Transparenz, sieht die SGK-N keinen Nutzen darin. Die Frage bleibt offen, ob Werbung tatsächlich einen Mehrwert bietet oder ob sie nur die Prämien belastet. Die Nationalratskommission muss nun erneut über den Entscheid der Ständeratskommission beraten und eine endgültige Position zu diesem Thema einnehmen.

Es bleibt abzuwarten, wie sich die Diskussion über die Verwendung von Prämiengeldern für Krankenkassenwerbung entwickeln wird. Die Entscheidungen der Ständerats- und Nationalratskommissionen zeigen, dass es unterschiedliche Meinungen gibt. Letztendlich wird es darauf ankommen, ob die Werbung tatsächlich einen Mehrwert für die Versicherten bietet und ob die Prämiengelder sinnvoll eingesetzt werden. Es ist wichtig, dass die Interessen der Versicherten im Vordergrund stehen und transparente Entscheidungen getroffen werden.

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