Gerichtsentscheidung im Hauptverfahren im Februar

Die vorläufige Aufhebung des «Compact»-Verbots durch das Bundesverwaltungsgericht sorgt für Spannungen, da eine endgültige Entscheidung über das Verbot noch aussteht. Das Hauptsacheverfahren ist für den 12. Februar 2025 angesetzt, mit der Möglichkeit einer Fortsetzung am 13. und 14. Februar. Das Bundesverwaltungsgericht hatte Zweifel an der Verhältnismäßigkeit des Verbots geäußert, weshalb das Magazin vorläufig unter bestimmten Auflagen wieder erscheinen darf. Die endgültige Entscheidung wird im Hauptsacheverfahren in rund einem halben Jahr erwartet.
Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hatte das Magazin «Compact» am 16. Juli verboten und als «zentrales Sprachrohr der rechtsextremistischen Szene» bezeichnet. Sie betonte die Möglichkeit einer gerichtlichen Überprüfung solcher Verbote in einem Rechtsstaat. Faeser wies darauf hin, dass frühere Verbotsverfügungen ihres Ministeriums vor Gericht Bestand gehabt hätten. Nach dem vorläufigen Scheitern des Verbots wurde sie von FDP, AfD und der Union scharf kritisiert, obwohl sie den Vorgang als normalen Prozess bezeichnete.
Es wird erwartet, dass die endgültige Entscheidung über das Verbot des Magazins «Compact» im Hauptsacheverfahren im Februar 2025 getroffen wird. Das Bundesverwaltungsgericht hatte das Verbot vorläufig aufgehoben und Zweifel an der Verhältnismäßigkeit geäußert. Die Gerichtssprecherin teilte mit, dass am 12. Februar das Hauptsacheverfahren in Leipzig stattfindet, mit der Möglichkeit einer Fortsetzung an den folgenden Tagen. Die vorläufige Aufhebung des Verbots führte zu Diskussionen und Kritik an Faeser seitens politischer Parteien.
Faeser verteidigte das Verbot des Magazins als notwendige Maßnahme zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und betonte, dass solche Schritte in einem Rechtsstaat gerichtlich überprüft werden können. Sie zeigte Verständnis für die Kritik an ihrem Vorgehen, bezeichnete den Prozess als normalen Bestandteil des Rechtsstaats und wies darauf hin, dass das endgültige Ergebnis des Verfahrens abgewartet werden müsse. Die Entscheidung über das Verbot wird im Februar erwartet und die Beteiligten bereiten sich auf das Hauptsacheverfahren vor.
Die vorläufige Aufhebung des Verbots des Magazins «Compact» hat zu einer kontroversen Debatte über die Meinungsfreiheit und die Rolle der Gerichte geführt. Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, Zweifel an der Verhältnismäßigkeit des Verbots zu äußern und das Magazin vorläufig zuzulassen, wird von verschiedenen Seiten unterschiedlich bewertet. Politiker und Juristen diskutieren über die Grenzen des Meinungsschutzes und die Rolle des Rechtsstaats bei der Regulierung extremistischer Publikationen. Die endgültige Entscheidung im Hauptsacheverfahren wird mit Spannung erwartet und könnte richtungsweisend für zukünftige Verbotsverfahren sein.