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Urteil gegen ehemalige KZ-Sekretärin (99) bestätigt

Der Bundesgerichtshof hat das Urteil gegen eine ehemalige KZ-Sekretärin wegen Beihilfe zum Massenmord bestätigt. Die heute 99-jährige Irmgard F. wurde wegen Beihilfe zum Mord sowie versuchtem Mord verurteilt. Das Gericht in Leipzig wies die Revision gegen das Urteil des Landgerichts Itzehoe ab, das sie zu einer Jugendstrafe auf Bewährung verurteilt hatte. Dies ist das womöglich letzte Strafverfahren zur Aufarbeitung der nationalsozialistischen Massenmorde.

Irmgard F. war von 1943 bis 1945 als Schreibkraft in der Kommandantur des Konzentrationslagers Stutthof bei Danzig tätig. Das Landgericht urteilte, dass sie den Verantwortlichen geholfen habe, Inhaftierte systematisch zu töten. Die Verteidigung hatte Revision eingelegt und argumentiert, dass Irmgard F. keine Kenntnis von den Mordtaten hatte und nur neutral handelte. Der BGH bestätigte jedoch, dass sie durch ihre Dienstbereitschaft psychische Beihilfe zu den Morden geleistet hat.

Im KZ Stutthof und seinen Aussenlagern waren zwischen 1939 und 1945 etwa 110’000 Menschen aus 28 Ländern inhaftiert. Fast 65’000 überlebten nicht. Irmgard F. wurde wegen ihrer Unterstützung bei den Morden in 10’505 Fällen sowie beim versuchten Mord in 5 Fällen verurteilt. Durch ihre Tätigkeit als Schreibkraft hatte sie direkten Zugang zur Korrespondenz des Lagers, was als Beihilfe zum Mord gewertet wurde.

Das Urteil gegen Irmgard F. ist rechtskräftig und markiert möglicherweise das Ende der Strafverfahren zur Aufarbeitung der NS-Massenmorde. Der BGH wies die Revision der Verteidigung zurück und bestätigte, dass sie durch ihre Dienstbereitschaft an den Mordtaten beteiligt war. Der Prozess gegen die ehemalige KZ-Sekretärin ist ein weiteres Kapitel in der Geschichte der nationalsozialistischen Verbrechen, das auch heute noch juristisch aufgearbeitet wird.

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