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Sollte das SRF über die RKI-Dateien berichten?

Die Ombudsstelle des Schweizer Radios und Fernsehens (SRF) kritisiert das SRF für die fehlende Berichterstattung über die Corona-Protokolle des Robert-Koch-Instituts. Obwohl die Schweizer Regierung sich während der Corona-Pandemie ebenfalls an den Daten des RKI orientierte, verzichtete das SRF auf die Berichterstattung über die sogenannten RKI-Files. Die Ombudsstelle erhielt daraufhin zahlreiche Beschwerden und hat nun einen Bericht vorgelegt, in dem sie feststellt, dass das SRF falsch gehandelt hat.

Das SRF verteidigt seine Entscheidung mit der freien Themenwahl der Redaktion und dem Publikumsinteresse. Die Berichterstattung folge den Kriterien der Relevanz und des Interesses der Zuschauer. Die Ombudsstelle hingegen argumentiert, dass sich die Schweizer Regierung an den Erkenntnissen des RKI orientierte und somit auch das SRF über die Protokolle hätte berichten müssen. Die Ombudsstelle kritisiert, dass das SRF zu Unrecht auf die Berichterstattung verzichtet hat.

Das deutsche Robert-Koch-Institut (RKI) spielte während der Corona-Pandemie eine wichtige Rolle in der politischen Debatte, indem es Empfehlungen an die deutsche Regierung herausgab. Im März musste das RKI etwa 2000 Seiten der Sitzungsprotokolle des Corona-Krisenstabs veröffentlichen, die teilweise geschwärzt waren. Dies führte zu Spekulationen, während das RKI dies mit Gründen des Personenschutzes verteidigte.

Insgesamt zeigt der Fall des fehlenden SRF-Berichts über die RKI-Files die Komplexität und Sensibilität der Berichterstattung über die Corona-Pandemie. Die Ombudsstelle fordert eine kritische Auseinandersetzung mit solchen Themen und betont die Bedeutung von Transparenz und Informationsfreiheit in der medialen Berichterstattung. Es bleibt abzuwarten, wie das SRF auf die Rüge reagiert und ob zukünftige Berichterstattung die Empfehlungen der Ombudsstelle berücksichtigen wird.

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