Neue Verordnung des Baselbieter Energiegesetzes tritt in Kraft.
Das Baselbieter Energiegesetz tritt ohne die umstrittene Photovoltaikpflicht in Kraft. Die Baselbieter Regierung hat ihr Dekret zum Energiegesetz gemäß dem Urteil des Kantonsgerichts vom 11. September abgeändert. Das Gesetz tritt nun wie geplant am 1. Oktober ohne die Photovoltaikpflicht für Neubauten in Kraft, wie die Regierung am Dienstag bekannt gab. Eine Beschwerde gegen das Dekret führte dazu, dass das Kantonsgericht die umstrittene Photovoltaikpflicht für Neubauten aufhob.
Der Regierungsrat hat sein ursprüngliches Dekret aufgrund des Urteils des Kantonsgerichts angepasst. Somit wird die Photovoltaikpflicht für Neubauten in Baselbieter Energiegesetz nicht mehr verpflichtend sein. Die Entscheidung des Gerichts führte zu dieser Änderung, die es Baueigentümern ermöglicht, selbst zu entscheiden, ob sie Solarenergie in ihre Bauprojekte integrieren möchten.
Die Aufhebung der Photovoltaikpflicht für Neubauten wurde aufgrund einer Beschwerde gegen das ursprüngliche Dekret vorgenommen. Das Kantonsgericht entschied, dass die Regelung in Paragraf 2a des Energiegesetzes nicht rechtens sei. Dadurch können Bauherren nun frei wählen, ob sie Solarenergie in ihre Bauprojekte integrieren oder nicht, ohne gegen gesetzliche Pflichten zu verstoßen.
Die Regierung des Kantons Baselbieter reagierte auf das Urteil des Kantonsgerichts, indem sie das Dekret zum Energiegesetz anpasste. Die Entscheidung, die Photovoltaikpflicht für Neubauten aufzuheben, ermöglicht es Bauherren, ihre Bauprojekte ohne diese Verpflichtung zu realisieren. Dies zeigt die Flexibilität und Anpassungsfähigkeit der Regierung, um auf rechtliche Bedenken und Anforderungen angemessen zu reagieren.
Die Änderung des Baselbieter Energiegesetzes führt dazu, dass die Photovoltaikpflicht für Neubauten nicht mehr verpflichtend ist. Bauherren haben nun die Freiheit, zu entscheiden, ob sie Solarenergie in ihre Bauprojekte integrieren möchten. Diese Entscheidung wird es ihnen ermöglichen, ihren individuellen Präferenzen und Bedürfnissen besser gerecht zu werden und die Nachhaltigkeit ihrer Bauprojekte zu verbessern.
Insgesamt zeigt die Anpassung des Baselbieter Energiegesetzes an das Urteil des Kantonsgerichts die Bereitschaft der Regierung, auf rechtliche Bedenken zu reagieren und das Rechtssystem zu respektieren. Die Entscheidung, die Photovoltaikpflicht für Neubauten aufzuheben, gibt Bauherren mehr Freiheit und Flexibilität bei der Umsetzung ihrer Bauprojekte. Dies fördert nachhaltige Baupraktiken und ermutigt zu umweltfreundlichen Entscheidungen im Bauwesen.