Deutlich weniger Asylsuchende aus dem Maghreb
Seit der Einführung des 24-Stunden-Verfahrens in der Asylregion Zürich verzeichnet das Staatssekretariat für Migration (SEM) einen deutlichen Rückgang von 62 Prozent bei den Maghreb-Asylsuchenden in den Bundesasylzentren. Dieses Verfahren wurde im November 2023 als Pilotprojekt gestartet und behandelt seit April 2024 die Asylgesuche von Personen aus Algerien, Marokko, Tunesien und Libyen innerhalb von 24 Stunden. Dadurch konnte die durchschnittliche Wartezeit bis zum Asylentscheid auf 17 Tage reduziert werden, was zu einer spürbaren Entlastung der Bundesasylstrukturen führte.
Die erfolgreiche Umsetzung des 24-Stunden-Verfahrens hat nicht nur zu einer Verringerung der Asylsuchenden aus dem Maghreb in den Bundesasylzentren geführt, sondern auch zu einem Rückgang sicherheitsrelevanter Vorfälle um 42 Prozent. Dies zeigt, dass die effiziente Bearbeitung der Asylgesuche nicht nur die Wartezeiten verkürzt, sondern auch die Sicherheit in den Asylzentren verbessert. Die Schweizweit ist die Anzahl der Asylsuchenden aus den Maghreb-Staaten seit April 2024 um 42 Prozent gesunken, was auf die erfolgreiche Implementierung des 24-Stunden-Verfahrens zurückzuführen ist.
Mit der Einführung des 24-Stunden-Verfahrens in der Asylregion Zürich hat das SEM einen wichtigen Schritt zur beschleunigten Bearbeitung der Asylgesuche von Menschen aus dem Maghreb gemacht. Dies zeigt, dass effiziente Verfahrenswege und eine schnelle Entscheidungsfindung nicht nur die Betroffenen entlasten, sondern auch die Kapazitäten der Bundesasylstrukturen besser nutzen. Durch die Zusammenarbeit zwischen dem SEM und den Bundesasylzentren konnten die Abläufe optimiert werden, was zu einer signifikanten Verbesserung der Situation geführt hat.
Insgesamt hat die Einführung des 24-Stunden-Verfahrens in der Asylregion Zürich zu einer erfolgreichen Entlastung der Bundesasylstrukturen geführt. Die durchschnittliche Wartezeit bis zum Asylentscheid wurde deutlich verkürzt, was den Asylsuchenden aus dem Maghreb eine schnellere Klärung ihrer Situation ermöglicht. Gleichzeitig konnte die Sicherheit in den Bundesasylzentren durch den Rückgang sicherheitsrelevanter Vorfälle um 42 Prozent verbessert werden. Dies zeigt, dass effiziente Verfahrenswege und eine enge Zusammenarbeit zwischen dem SEM und den Bundesasylzentren positive Auswirkungen auf die Asylverfahren und die Situation der Asylsuchenden haben.