Private Agentur Movetia soll in eine öffentlich-rechtliche Anstalt umgewandelt werden
Der Nationalrat hat beschlossen, Movetia, die Agentur für Bildungsmobilität, in eine öffentlich-rechtliche Anstalt umzuwandeln. Dies ist jedoch ein Gegensatz zum Ständerat, der glaubt, dass Movetia ihre Aufgaben als private Organisation gut erfüllt. Mit 124 zu 53 Stimmen und fünf Enthaltungen hat der Nationalrat das Movetiagesetz genehmigt. Nun liegt es am Ständerat, über die Vorlage zu entscheiden. Sollte er erneut nicht darauf eingehen, wird das Projekt eingestellt. Movetia fördert nationale und internationale Aktivitäten für Austausch, Mobilität und Kooperation für Jugendliche und Erwachsene.
Die neue Rechtsform von Movetia würde es ermöglichen, wieder an das EU-Austauschprogramm Erasmus-Plus angeschlossen zu werden. Der Bundesrat plant, Movetia in eine öffentlich-rechtliche Anstalt umzuwandeln, um die Corporate-Governance-Grundsätze des Bundes besser umsetzen zu können. Diese Empfehlung stammt von der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK). Der Ständerat hingegen ist der Meinung, dass Movetia sich als Stiftung bewährt hat und es sich um eine Verbundaufgabe zwischen Bund und Kantonen handelt.
Bei einer Umwandlung von Movetia könnten die Kantone nur noch drei Mitglieder im Verwaltungsrat haben, was möglicherweise mit ihrer kantonalen Schulhoheit kollidiert. Die SVP im Nationalrat war nicht dafür, sich mit der Vorlage zu beschäftigen. Sie glaubten, dass Movetia keine reine Bundesaufgabe erfülle und eine Verschiebung der Gewichte von den Kantonen zum Bund nicht angebracht sei. Zudem würden die Rollenkonflikte, die von der EFK kritisiert wurden, auch ohne eine neue Struktur gelöst werden können. Es bleibt abzuwarten, wie der Ständerat auf die Vorlage reagieren wird und ob das Projekt letztendlich umgesetzt wird.
Insgesamt scheint die Umwandlung von Movetia in eine öffentlich-rechtliche Anstalt Kontroversen zwischen dem Nationalrat und dem Ständerat hervorzurufen. Während der Nationalrat glaubt, dass die neue Rechtsform und Struktur die Corporate-Governance-Grundsätze des Bundes besser umsetzen können, bevorzugt der Ständerat die Beibehaltung der Stiftung. Es bleibt abzuwarten, wie die Kantone auf die Reduzierung ihrer Vertretung im Verwaltungsrat reagieren werden und ob dies Auswirkungen auf ihre kantonale Schulhoheit haben wird. Letztendlich wird die Entscheidung in den Händen des Ständerats liegen, ob das Projekt fortgesetzt wird oder nicht.