Ständerat besteht auf Ausnahmen bei Zigarettenwerbung
Der Ständerat hat in der Schlussabstimmung entschieden, trotz der Volksinitiative «Ja zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Tabakwerbung», keine umfassenden Werbeverbote für Tabakprodukte und E-Zigaretten einzuführen. Die kleine Kammer behielt Ausnahmebestimmungen im Gesetz bei und nahm die Vorlage mit 28 zu 12 Stimmen an. Der Bundesrat möchte mit der Gesetzesrevision sicherstellen, dass Werbung für Tabakprodukte und E-Zigaretten Kinder und Jugendliche nicht mehr erreicht.
Bei der zweiten Behandlung des Geschäfts verschärfte der Ständerat lediglich die Formulierung einer Ausnahmebestimmung. Minderheitsanträge, die Ausnahmen zu streichen, wurden abgelehnt. Die kleine Kammer sprach sich dafür aus, Ausnahmen für mobiles Verkaufspersonal und Tabakwerbung an öffentlich zugänglichen Orten zu belassen, solange Minderjährige nicht beeinflusst werden.
Die Debatte im Ständerat umfasste auch grundsätzliche Fragen. Einige Parlamentarier argumentierten für restriktive Regelungen, während andere betonten, dass Werbeverbote nicht ausreichen, um den Tabakkonsum bei Jugendlichen zu reduzieren. Die Gesundheitsministerin wies darauf hin, dass Einschränkungen bei der Werbung in anderen Ländern positive Effekte gezeigt haben.
Die Entscheidung liegt nun beim Nationalrat, der die Vorlage bereits bei der ersten Beratung abgelehnt hatte. Die SVP kritisierte die vorgesehenen Werbeverbote als zu weitreichend, während die Linke strengere Regeln forderte. Die Meinungen im Parlament sind gespalten, und es bleibt abzuwarten, wie der Nationalrat in dieser Angelegenheit entscheiden wird.





