Abgewiesene Asylsuchende dürfen die Schweiz nicht verlassen
Rund 2500 ausreisepflichtige Asylsuchende in der Schweiz fehlen Identitätsdokumente, was die Behörden vor Herausforderungen stellt. Laut dem SEM müssen derzeit 4500 Asylsuchende das Land verlassen, jedoch fehlt fast der Hälfte von ihnen ein Pass. Die Schweizer Behörden müssen daher die Identitätsdokumente beschaffen, um die Ausreise zu ermöglichen. Über die Hälfte der Ausreisepflichtigen kann aufgrund fehlender Papiere die Schweiz nicht verlassen, wobei bei einigen Personen die Rückführung sogar blockiert ist.
Um die Schweiz zu verlassen und ins Heimatland zurückzukehren, benötigen ausreisepflichtige Asylsuchende gültige Identitätsdokumente. Fehlen diese, ist ein Ersatzreisepapier erforderlich, das vom Herkunftsland ausgestellt wird. Sollten auch diese nicht vorhanden sein, müssen die Schweizer Behörden die Identität der betreffenden Person feststellen und die erforderlichen Dokumente im Ausland beschaffen, was einen erheblichen Aufwand erfordert. Laut SEM kann die Identifizierung in manchen Fällen schwierig sein und der gesamte Prozess kann langwierig sein.
Deutschland hat kürzlich damit begonnen, ausländische Straftäter nach Afghanistan zwangsweise abzuschieben, und plant bald auch Rückführungen nach Syrien. Bundesrat Beat Jans hat den Entscheid Deutschlands zur Kenntnis genommen, während das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement bestätigt hat, dass die Schweiz mit Syrien und Afghanistan in Kontakt steht und die Entwicklungen beobachtet.
Die Problematik der fehlenden Identitätsdokumente bei ausreisepflichtigen Asylsuchenden in der Schweiz zeigt die Komplexität des Rückführungsprozesses und die Schwierigkeiten, die dabei auftreten können. Die Beschaffung der erforderlichen Papiere erfordert viel Zeit und Aufwand von den Behörden, während die Identifizierung der Personen in einigen Fällen eine Herausforderung darstellen kann. Die Zusammenarbeit mit den Herkunftsländern ist entscheidend, um die Ausreise der Asylsuchenden zu ermöglichen und eine geordnete Rückführung zu gewährleisten.
Die Abschiebung von ausländischen Straftätern ist ein sensibles Thema, das in verschiedenen Ländern unterschiedlich gehandhabt wird. Deutschland hat mit der Zwangsausweisung von Kriminellen nach Afghanistan ein deutliches Zeichen gesetzt, während die Schweiz die Situation in Syrien und Afghanistan genau beobachtet und entsprechend handelt. Die Zusammenarbeit zwischen den Ländern ist entscheidend, um die Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten und eine effektive Rückführungspolitik umzusetzen.