Nationalrat lehnt Kündigung der EMRK ab – In DeutscherSprache
Das Schweizer Parlament hat eine Motion der SVP abgelehnt, die die Kündigung der Europäischen Menschenrechtskonvention gefordert hatte. Hintergrund der Motion war das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte im Fall der Klimaseniorinnen, bei dem festgestellt wurde, dass die Schweiz ihren menschenrechtlichen Verpflichtungen beim Klimaschutz nicht nachgekommen sei. Die SVP sieht diese Konvention als unzureichend für die Einhaltung der Menschenrechte an und betont die Bedeutung der Volksrechte. Die FDP hält einen Ausstieg aus der Konvention für eine Extremlösung und setzt stattdessen auf Verbesserungen im System.
Im Nationalrat wurde die Motion zur Kündigung der Europäischen Menschenrechtskonvention mit 121 zu 65 Stimmen abgelehnt, mit nur einer Ja-Stimme von außerhalb der SVP-Fraktion. Die Diskussion um den Ausstieg aus der Konvention wurde auch mit Blick auf andere Länder geführt, wie Russland und Belarus, die ebenfalls nicht Mitglied sind. Justizminister Beat Jans warnte davor, dass die Schweiz mit einem Ausstieg auf die gleiche Stufe wie diese Länder gestellt würde. SVP-Nationalrat Michael Graber bemängelte die Aussage des Justizministers und betonte die Wichtigkeit der Menschenrechte in der Schweizer Verfassung.
Die FDP setzt auf den konstruktiven Vorschlag ihres Ständerats Andrea Caroni, der Verbesserungen im System vorsieht, ohne die Konvention zu verlassen. Dies soll sicherstellen, dass Bürgerinnen und Bürger weiterhin vor dem Gerichtshof für Menschenrechte klagen können, aber auch ermöglichen, dass die politische Entscheidungsfindung über die Einhaltung von Urteilen weiterhin gewährleistet ist. Die Diskussion um die Rolle der Konvention in der Schweiz führte zu Unterschieden in den politischen Haltungen, mit der SVP, die einen Ausstieg befürwortet, und der FDP, die auf Reformen im System setzt.
Die Kritik am Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte im Fall der Klimaseniorinnen war ein Auslöser für die Debatte im Nationalrat über die Kündigung der Europäischen Menschenrechtskonvention. Sowohl SVP als auch FDP äußerten Bedenken bezüglich des Urteils, jedoch wurde die Notwendigkeit eines Ausstiegs unterschiedlich bewertet. Die Entscheidung des Parlaments, die Konvention nicht zu kündigen, zeigt die Bedeutung, die die Schweiz den Menschenrechten beimisst und wie unterschiedliche politische Lager auf die Einhaltung dieser Rechte schauen. Die Diskussion wird voraussichtlich weitergeführt, um mögliche Lösungen im Umgang mit der Konvention zu finden.