Nationalrat kann über Bargeldbestimmungen in der Verfassung entscheiden.
Die WAK-N unterstützt den Gegenvorschlag zur Initiative „Bargeld ist Freiheit“ und will geltende Bargeldbestimmungen in der Verfassung verankern. Die zuständige Kommission ist mit dem Vorschlag des Bundesrates einverstanden und entschied mit 22 zu 3 Stimmen, die Initiative der Freiheitlichen Bewegung Schweiz abzulehnen. Gleichzeitig soll ein direkter Gegenvorschlag in Form von Verfassungsbestimmungen gemacht werden. Die Einigung auf die Vorschläge war in der WAK-N unumstritten.
Die Kommission hat einige Änderungen an den Vorschlägen des Bundesrates vorgenommen, darunter die Aufnahme des Begriffs „Schweizerfranken“ statt nur „Franken“ in die Verfassung, was ein Anliegen der Initiative war. Allerdings wurde der Antrag, Bargeld als Zahlungsmittel in der Regel anzunehmen, abgelehnt. Die Mehrheit der Kommission sah keine Notwendigkeit für eine zusätzliche Verfassungsbestimmung in Bezug auf diese gesetzliche Pflicht.
Ein weiterer abgelehnter Antrag war die Forderung, den Zugang zum Bargeld für Menschen mit Sozial- oder Nothilfe sicherzustellen. Die Mehrheit der Kommission war der Meinung, dass dies die Souveränität der Kantone beeinträchtigen würde, da diese Nothilfe oft in Form von Sachleistungen erbringen. Die Vorlage wird voraussichtlich im Winter vom Nationalrat behandelt.
Insgesamt strebt die WAK-N an, die geltenden Bargeldbestimmungen in der Verfassung zu verankern und gleichzeitig die Souveränität der Kantone in Bezug auf die Nothilfe zu respektieren. Der Gegenvorschlag zur Initiative „Bargeld ist Freiheit“ soll den Schweizerfranken als Währung schützen und die Bedeutung des Bargelds als Zahlungsmittel hervorheben. Die Diskussion darüber wird im Winter im Nationalrat fortgesetzt.
Es bleibt abzuwarten, wie der Nationalrat die Vorschläge der WAK-N behandeln wird und ob weitere Änderungen an den Verfassungsbestimmungen vorgenommen werden. Die Debatte über die Rolle des Bargelds in der Schweiz und die Bedeutung von Bargeldbestimmungen für die Wirtschaft und die Freiheit der Bürger wird sicherlich weitergehen. Es bleibt zu hoffen, dass eine vernünftige Lösung gefunden wird, die die Interessen aller Beteiligten berücksichtigt und die Grundprinzipien der Schweizer Wirtschaft und Gesellschaft wahrt.