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Unterbringung von Tätern – Psychiater: „Der Wille des Volkes wird missachtet“

In Basel wurde kürzlich wieder ein Mann getötet, was erneut Fragen aufwirft. Psychiater Frank Urbaniok kritisiert, dass die lebenslängliche Verwahrung bei extrem gefährlichen Straftätern umgangen wird. Die lebenslängliche Verwahrung ist zwar möglich, wird aber in der Praxis schwierig umgesetzt. Das Bundesgericht macht es fast unmöglich, eine solche Verurteilung auszusprechen, was zu öffentlicher Kritik führt.

Ein 32-jähriger Mann, der bereits in der Vergangenheit getötet hatte, tötete erneut eine Seniorin in Basel. Nach seiner ersten Tat saß er in einer psychiatrischen Klinik und war zum Zeitpunkt des neuerlichen Verbrechens auf Freigang. Hätte er nach seiner ersten Tat verwahrt worden, hätte das aktuelle Verbrechen möglicherweise verhindert werden können. Frank Urbaniok sieht darin eine Missachtung des Volkswillens, der 2004 die Verwahrungsinitiative angenommen hatte.

Ein bekannter Fall ist der des Vierfachmörders von Rupperswil, Thomas N., der eine Familie getötet hatte. Trotz eines sexuellen Missbrauchs vorher wurde keine lebenslängliche Verwahrung ausgesprochen, da man nicht ausschließen konnte, dass der Täter noch therapiert werden könnte. Urbaniok kritisiert, dass Gutachter sich auf eine 20-jährige Untherapierbarkeit festlegen und Gerichte 20 Jahre als zu kurz für eine lebenslängliche Verwahrung betrachten.

Die aktuellen Voraussetzungen für eine lebenslängliche Verwahrung sind nach Ansicht von Urbaniok zu hoch angesiedelt. Das Bundesgericht stoppte eine lebenslängliche Verwahrung eines Straftäters, da eine definitive Therapieresistenz auf Lebzeiten vorliegen müsste, was laut Urbaniok unmöglich ist. Bisher wurde nur ein einziger lebenslänglicher Verwahrungs-Fall rechtskräftig, da die Hürden zu hoch sind.

Der SVP-Nationalrat Pascal Schmid stimmt Urbaniok zu und kritisiert, dass das Bundesgericht die Voraussetzungen für eine lebenslängliche Verwahrung zu hoch ansetzt. Dadurch werde es praktisch unmöglich, eine solche Verurteilung auszusprechen. Die Debatte um die lebenslängliche Verwahrung bei extrem gefährlichen Straftätern wird in der Schweiz weitergehen, da die aktuelle Rechtslage und Hürden umstritten sind.

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