Nachbar stirbt an Corona: Österreicherin verurteilt.
Eine Österreicherin wurde wegen fahrlässiger Tötung verurteilt, weil sie ihren krebskranken Nachbarn mit Corona infiziert hatte. Das Virenprofil stimmte überein. Das Landgericht in Klagenfurt sah es als erwiesen an, dass die Frau den Mann im Dezember 2021 angesteckt hatte. Sie wurde zu einer Bewährungsstrafe von vier Monaten und einer Geldstrafe von 800 Euro verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Nachbar starb an einer Lungenentzündung infolge der Infektion. Ein Gutachter stellte fest, dass das Virus beider Personen zu 100 Prozent übereinstimmte, was äußerst selten ist.
Die Richterin betonte, dass der Sachverständige eindeutig festgestellt habe, dass die Infektion vom Angeklagten ausging. Die Frau war bereits im Juli 2023 wegen Missachtung ihrer Quarantäne trotz positiver Tests zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Sie hatte ihre Wohnung verlassen und sich mit anderen Menschen unterhalten, ohne Maske zu tragen. Der Tod des Nachbarn wurde in einem separaten Prozess verhandelt. Die Familie des Verstorbenen gab an, dass er der Frau auf dem Flur begegnet sei, obwohl sie behauptete, zu krank gewesen zu sein, um aufzustehen.
In Deutschland wurde eine Frau wegen fahrlässiger Tötung verurteilt, nachdem sie ihren krebskranken Nachbarn mit Corona infiziert hatte. Sie wurde zu einer Bewährungsstrafe von vier Monaten und einer Geldstrafe von 800 Euro verurteilt. Der Nachbar starb an einer Lungenentzündung infolge der Infektion. Ein Gutachter stellte fest, dass das Virus beider Personen zu 100 Prozent übereinstimmte, was äußerst selten ist. Die Frau musste sich auch wegen Missachtung ihrer Quarantäne verantworten, da sie trotz positiver Tests ihre Wohnung verließ und ohne Maske mit anderen Menschen sprach.
Die Frau war bereits im Juli 2023 wegen Missachtung ihrer Quarantäne zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Der Tod des Nachbarn wurde in einem separaten Prozess verhandelt. Die Familie des Verstorbenen gab an, dass er der Frau auf dem Flur begegnet sei, obwohl sie behauptete, zu krank gewesen zu sein, um aufzustehen. Die Richterin betonte, dass der Sachverständige eindeutig festgestellt habe, dass die Infektion vom Angeklagten ausging. Die Frau wurde zu einer Bewährungsstrafe von vier Monaten und einer Geldstrafe von 800 Euro verurteilt.