Ein Seelsorger soll die Grenzen eines Minderjährigen überschritten haben.
Ein Seelsorger des Bistums Chur wird beschuldigt, sich gegenüber einer Minderjährigen grenzüberschreitend verhalten zu haben. Die Katholische Kirche des Kantons Zürich hat die Strafverfolgungsbehörden informiert, nachdem eine Pfarrei den Vorfall gemeldet hat. Aufgrund des laufenden Verfahrens können jedoch keine weiteren Details bekannt gegeben werden. Es wird betont, dass die Unschuldsvermutung für den Seelsorger gilt.
Die Meldung über das fragwürdige Verhalten des Seelsorgers kam aus einer Pfarrei, was dazu führte, dass das Bistum und das Generalvikariat Zürich-Glarus die Strafverfolgungsbehörden informierten. Die Katholische Kirche des Kantons Zürich bestätigte den Verdacht gegen den Seelsorger, der eine Minderjährige möglicherweise unangemessen behandelt hat. Details zu den Vorwürfen und der Identität des Seelsorgers werden aufgrund des laufenden Verfahrens nicht veröffentlicht.
Die Veröffentlichung erfolgte durch die Katholische Kirche des Kantons Zürich, die betonte, dass sie sich der Schwere der Anschuldigungen bewusst sei. Es wird darauf hingewiesen, dass die Unschuldsvermutung ein wichtiges Prinzip ist und dem Seelsorger bis zum Abschluss des Verfahrens zusteht. Die Kirche betont, dass sie vollständig mit den Behörden kooperieren wird, um die Angelegenheit aufzuklären.
Die Vorwürfe gegen den Seelsorger des Bistums Chur richten sich auf sein angeblich grenzüberschreitendes Verhalten gegenüber einer Minderjährigen. Die Strafverfolgungsbehörden wurden eingeschaltet, nachdem die Katholische Kirche des Kantons Zürich von der Pfarrei informiert wurde. Aufgrund des laufenden Verfahrens werden keine weiteren Informationen zu den Vorwürfen bekannt gegeben. Es wird jedoch betont, dass der Seelsorger die Unschuldsvermutung genießt.
Die Katholische Kirche des Kantons Zürich hat die Strafverfolgungsbehörden über den Verdacht gegen den Seelsorger des Bistums Chur informiert, nachdem eine Pfarrei Unregelmäßigkeiten gemeldet hatte. Die genaue Natur des Vorfalls und die Identität des Seelsorgers werden aufgrund des laufenden Verfahrens nicht veröffentlicht. Die Kirche stellt klar, dass sie die Anschuldigungen ernst nimmt und vollständig mit den Behörden zusammenarbeitet, um Licht in die Angelegenheit zu bringen.