Mitarbeiter in der Stadt Zürich dürfen nur noch in Ausnahmefällen fliegen.
Ab 2025 sind Dienstreisen für Zürcher Stadtangestellte nur noch mit Ausnahmebewilligung erlaubt. Die Anpassung bei Dienstreisen ist ein Beitrag zur Erreichung des Klimaziels der Stadt Zürich, die bis 2040 klimaneutral sein will. Wenn der Austausch digital nicht möglich ist, sind Dienstreisen grundsätzlich erlaubt, wobei der Zug oder ein anderes öffentliches Verkehrsmittel bevorzugt werden soll. Bei Flugreisen müssen wichtige Gründe vorliegen und die Reise muss bewilligt werden. Die Stadt vergütet nur ein Economy-Ticket und die CO2-Emissionen müssen über ein Klimaticket kompensiert werden.
Die Regelung zur Genehmigung von Dienstreisen per Flugzeug basiert auf zwei Postulaten aus dem Gemeinderat. Die Stadt setzt damit die Forderung um, vermehrt Dienstreisen per Bahn statt Flug durchzuführen und insgesamt die Anzahl der Dienstreisen zu reduzieren. Klare Vorgaben sollen sicherstellen, dass Flugreisen nur in Ausnahmefällen genehmigt werden und die Stadt ihre Klimaziele unterstützt. Die Umstellung auf Dienstreisen mit öffentlichen Verkehrsmitteln und die Kompensation von CO2-Emissionen sind Teil des Ziels, bis 2040 klimaneutral zu werden.
Die neuen Regelungen für Dienstreisen der Zürcher Stadtangestellten ab 2025 sollen dazu beitragen, die CO2-Bilanz der Stadt zu verbessern und einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Indem Dienstreisen per Flugzeug nur noch mit Ausnahmebewilligung erlaubt sind und klar definierte Vorgaben für die Genehmigung gelten, soll der Einsatz von umweltfreundlicheren Verkehrsmitteln wie dem Zug gefördert werden. Die CO2-Kompensation für Flüge und die Vergütung von Economy-Tickets sind Maßnahmen, um die Umweltauswirkungen von Dienstreisen zu reduzieren.
Die Entscheidung der Stadt Zürich, ab 2025 nur noch ausnahmsweise Dienstreisen per Flugzeug zu erlauben, wurde vom Stadtrat als wichtiger Schritt zur Erreichung der Klimaziele der Stadt bezeichnet. Das Ziel, bis 2040 klimaneutral zu werden, erfordert Maßnahmen zur Reduzierung von CO2-Emissionen, insbesondere im Bereich des Verkehrs. Durch die Förderung von Dienstreisen mit öffentlichen Verkehrsmitteln und die Kompensation von Flug-CO2 werden die Mitarbeitenden der Stadt dazu angeregt, umweltfreundlichere Transportmittel zu nutzen.
Die Umstellung auf Dienstreisen mit öffentlichen Verkehrsmitteln und die Reduzierung von Flugreisen sind Teil einer umfassenden Strategie zur Erreichung der Klimaziele der Stadt Zürich. Die klaren Vorgaben für die Genehmigung von Flugreisen und die CO2-Kompensation für diese Flüge sollen sicherstellen, dass die Stadt ihren Beitrag zum Klimaschutz leistet. Die Maßnahmen zur Förderung von umweltfreundlicheren Verkehrsmitteln sollen dazu beitragen, die Umweltauswirkungen der Dienstreisen zu reduzieren und die CO2-Bilanz der Stadt langfristig zu verbessern.
Insgesamt soll die Neuregelung der Dienstreisen für Zürcher Stadtangestellte ab 2025 dazu beitragen, dass die Stadt ihre Klimaziele erreicht und langfristig klimaneutral wird. Die klaren Vorgaben für Flugreisen und die Bevorzugung von öffentlichen Verkehrsmitteln sollen sicherstellen, dass die Umweltauswirkungen der Dienstreisen reduziert werden und die Stadt aktiv zum Klimaschutz beiträgt. Durch die Umstellung auf umweltfreundlichere Transportmittel und die Kompensation von CO2-Emissionen bei Flugreisen wird die Stadt Zürich zu einem Vorreiter in Sachen Nachhaltigkeit und Umweltschutz.