Melanie Müller legt Berufung gegen ihr Urteil ein.
Die bekannte Ballermann-Sängerin Melanie Müller wurde vom Amtsgericht Leipzig wegen des Zeigens des Hitlergrusses auf einem Konzert verurteilt. Die 36-Jährige akzeptiert das Urteil jedoch nicht und ihr Verteidiger hat Rechtsmittel eingelegt. Die Verurteilung umfasst eine Gesamtgeldstrafe von 80.000 Euro für das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und Drogenbesitz.
Das Gericht stellte fest, dass Müller mehrmals den Hitlergruss bei einem Konzert gezeigt hat und bei einer Durchsuchung ihrer Wohnung Kokain und Ecstasy gefunden wurden. Die Strafe übersteigt den Antrag der Staatsanwaltschaft, die 5700 Euro gefordert hatte. Die Verteidigung hatte hingegen auf einen Freispruch in beiden Anklagepunkten plädiert.
Es bleibt offen, ob die Verteidigung Berufung oder Revision einlegen wird. Bei einer Berufung würde das Landgericht das Urteil überprüfen und eine neue Beweisaufnahme durchführen. Im Falle einer Revision wäre das Oberlandesgericht zuständig, um zu prüfen, ob das Verfahren ordnungsgemäß durchgeführt wurde.
Melanie Müller hat die Anklagevorwürfe in dem Prozess zurückgewiesen und erklärt, dass es sich bei der Handbewegung um eine anheizende Geste für das Publikum gehandelt habe. Sie betonte, dass sie keine rechte Gesinnung habe und unpolitisch sei. Ihr Verteidiger Adrian Stahl argumentierte, dass sie die Armbewegung bei vielen Konzerten gemacht habe.
Es bleibt abzuwarten, wie der Fall weitergeht und ob Melanie Müller es schaffen wird, ihre Verurteilung anzufechten. Die Medien verfolgen den Fall aufmerksam und die Öffentlichkeit ist gespannt, wie es mit der Ballermann-Sängerin weitergeht. Trotz des Urteils zeigt sich Müller kämpferisch und will gegen die Entscheidung des Gerichts vorgehen.