Mehr Schutz für Opfer von häuslicher Gewalt
Der Kanton Glarus plant, das Polizeigesetz zu ändern, um Opfern häuslicher Gewalt mehr Schutz zu bieten. Die Regierung des Kantons möchte Opfern ermöglichen, ihre Wohnung nicht mit gewalttätigen Personen teilen zu müssen. Dieser Schutz soll durch verschiedene Massnahmen gewährleistet werden, die dem Opfer ermöglichen, die eigene Wohnung zu nutzen, ohne die gewalttätige Person darin dulden zu müssen. Gewalttäter können aus der Wohnung, dem Haus und der Umgebung der Opfer verwiesen werden, und es können Verbote wie Annäherungs- und Kontaktverbote sowie Rayonverbote erlassen werden, um Stalking zu verhindern.
Zusätzlich regelt die geplante Gesetzesänderung die Weitergabe von Informationen durch die Kantonspolizei an Beratungsstellen wie Opfer- und Gewaltberatungen sowie psychosoziale Anlaufstellen für Kinder und Jugendliche. Diese Informationen umfassen die angeordneten Massnahmen und den vollständigen Sachverhalt des Vorfalls. Selbst wenn noch keine Massnahmen ergriffen wurden, kann eine Informationsweitergabe erfolgen. Der Regierungsrat des Kantons Glarus beantragt dem Landrat, die vorgeschlagene Änderung der Landsgemeinde zur Zustimmung vorzulegen. Die Änderungen sollen am 1. Oktober 2025 in Kraft treten.
Die geplanten Änderungen im Polizeigesetz des Kantons Glarus wurden durch eine im Dezember überwiesene Motion angestossen. Diese sieht eine Ausweitung der Kompetenzen der Kantonspolizei vor, um Opfern häuslicher Gewalt einen besseren Schutz zu bieten. Neben dem Verweis von Gewalttätern aus der Wohnung und der Umgebung der Opfer sollen auch Verbote wie Annäherungs- und Kontaktverbote sowie Rayonverbote erlassen werden, um Stalking zu verhindern. Diese Massnahmen sollen es Opfern ermöglichen, sich sicherer zu fühlen und vor weiteren Übergriffen geschützt zu sein.
Die Gesetzesänderung zielt darauf ab, Opfern häuslicher Gewalt mehr Schutz und Unterstützung zu bieten. Durch die Möglichkeit, gewalttätige Personen aus der Wohnung zu verweisen und Verbote zu erlassen, sollen Opfern die Möglichkeit gegeben werden, ihre Sicherheit zu gewährleisten und sich in ihrer eigenen Wohnung geschützt zu fühlen. Die geplante Änderung des Polizeigesetzes soll auch die Informationsweitergabe an Beratungsstellen und psychosoziale Anlaufstellen für Opfer von häuslicher Gewalt verbessern, um diesen eine bessere Unterstützung und Hilfe zu ermöglichen.
Die Regierung des Kantons Glarus setzt sich aktiv dafür ein, Opfern von häuslicher Gewalt mehr Schutz zu bieten und sie vor weiteren Übergriffen zu schützen. Die geplanten Änderungen im Polizeigesetz sollen es den Opfern ermöglichen, sich sicherer zu fühlen und in ihrer eigenen Wohnung geschützt zu sein. Durch den Verweis von Gewalttätern und die Erlassung von Verboten wie Annäherungs- und Kontaktverboten sollen Opfer besser vor Stalking geschützt werden. Die geplante Gesetzesänderung sieht auch eine verbesserte Informationsweitergabe an Beratungsstellen vor, um Opfern eine bessere Unterstützung und Hilfe zu gewähren.
Insgesamt sind die geplanten Änderungen im Polizeigesetz des Kantons Glarus darauf ausgerichtet, Opfern häuslicher Gewalt einen besseren Schutz zu bieten und sie vor weiteren Übergriffen zu schützen. Die Möglichkeit, gewalttätige Personen aus der Wohnung zu verweisen und Verbote zu erlassen, soll Opfern ermöglichen, ihre Sicherheit zu gewährleisten und sich geschützt zu fühlen. Die geplante Gesetzesänderung soll auch die Informationsweitergabe an Beratungsstellen verbessern, um Opfern von häuslicher Gewalt eine bessere Unterstützung und Hilfe zu bieten.