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Das Solothurner Parlament zieht weniger Geld von wohlhabenden Gemeinden ab.

Im kommenden Jahr sollen finanzschwache Gemeinden im Kanton Solothurn 75 Millionen Franken als Finanzausgleich erhalten. Die Geber-Gemeinden müssen im Jahr 2025 etwas weniger Geld in den Finanzausgleichstopf bezahlen als in diesem Jahr. Die Mindestausstattung für finanziell schwächere Gemeinden bleibt jedoch gleich. Der Kantonsrat stimmte einer Senkung der Abschöpfungsquote von 37 auf 36 Prozent zu, um ressourcenstarke Gemeinden zu entlasten. Insgesamt sollen 75 Millionen Franken mit dem kantonalen Finanz- und Lastenausgleich umverteilt werden.

39 Gemeinden bezahlen Beiträge in den Finanzausgleich, während 68 Gemeinden Ausgleichszahlungen erhalten. Die Mindestausstattungsgrenze bleibt bei 91 Prozent, was bedeutet, dass finanzschwächere Gemeinden mindestens 2682 Franken pro Einwohner für das Jahr 2025 erhalten sollen. Regierungsrätin Brigit Wyss betonte die Bedeutung eines fair behandelt fühlenden Systems für Geber- und Empfängergemeinden und betonte die Notwendigkeit, die Sätze regelmäßig anzupassen.

Kritik an der Senkung der Abschöpfungsquote gab es von der SP-Fraktion, die argumentierte, dass die Gemeinden finanziell gut dastünden, im Gegensatz zum Kanton, der Sparmassnahmen von 60 Millionen Franken plant. Die SP warnte davor, dass die Senkung der Quote die Schere zwischen den Reichen und den Armen vergrößern würde und forderte die Beibehaltung der Quote von 37 Prozent. Der Antrag wurde jedoch mit 59 Nein-Stimmen zu 30 Ja-Stimmen abgelehnt.

Bereits im Vorjahr hatte die Regierung eine Senkung der Abschöpfungsquote auf 36 Prozent vorgeschlagen, um auch die Mindestausstattung auf 90 Prozent zu senken. Diese Vorlage fand jedoch keine Mehrheit im Kantonsparlament. Die Diskussionen um den Finanzausgleich und die gerechte Verteilung der finanziellen Ressourcen werden also weiterhin geführt, um sicherzustellen, dass alle Gemeinden im Kanton Solothurn fair behandelt werden.

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