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3720 Deportationen aus der Schweiz

Im Jahr 2023 verzeichnete die Schweiz insgesamt 40’141 Ausreisen, Rückführungen oder sonstige Abgänge von Personen, die zuvor Asyl beantragt hatten. Die Asylstatistik des Staatssekretariats für Migration (SEM) zeigt, dass 13’001 Personen kontrolliert und selbstständig ausgereist sind, während 11’926 Personen unkontrolliert das Land verlassen haben. Weitere 11’494 Personen gehörten der Kategorie „andere Abgänge“ an.

Zu den Rückführungen zählen 1874 Personen, die in ihren Heimatstaat, 1686 Personen, die in einen Dublinstaat und 160 Personen, die in einen Drittstaat zurückgeführt wurden. Das SEM definiert Rückführungen als den zwangsweisen Vollzug von Wegweisungen im Asyl- und Ausländerbereich. Bei Personen, die sich weigern, die Schweiz zu verlassen, können Zwangsmittel eingesetzt werden, wie polizeiliche Begleitung zum Flugzeug oder sogar polizeiliche Begleitung in einem Sonderflug.

Im Jahr 2023 wurden 339 Asylsuchende mittels Sonderflügen zurückgeführt, die im Rahmen des Dublin-Abkommens EU-Staaten ansteuerten. Die Kategorie der unkontrollierten Abgänge umfasst Personen, die ohne Anmeldung in ihren Heimatstaat zurückkehren oder in einen Drittstaat weiterreisen. Es gibt jedoch auch Fälle von Personen, die die Schweiz nicht verlassen und untertauchen.

In der Kategorie „andere Abgänge“ sind Personen erfasst, die aufgrund eines Zweit- oder Wiedererwägungsgesuchs in den Asylprozess zurückkehren, sowie administrative Abschreibungen wie Mehrfachregistrierungen, Doppelgesuche oder Todesfälle. Die Asylstatistik zeigt, dass die Rückführung und Ausreise von Personen, die in der Schweiz Asyl beantragt haben, eine Vielzahl von Gründen und Umständen umfasst.

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