Ausland

Frankreich verbietet den Sohn von Osama bin Laden die Rückkehr

Frankreichs Innenminister, Bruno Retailleau, hat Omar bin Laden, den Sohn des ehemaligen Al-Kaida-Anführers Osama bin Laden, ein Einreiseverbot nach Frankreich auferlegt. Der 43-jährige Omar bin Laden lebte zwischen 2016 und 2023 mit seiner britischen Lebensgefährtin in der Normandie und arbeitete zeitweise als Künstler. Er hatte seinen Vater bereits im Alter von 19 Jahren verlassen und lebte zuvor in verschiedenen arabischen Ländern. Osama bin Laden war mit fünf Frauen verheiratet und hatte über 20 Kinder. Omar bin Laden wurde 2023 aus Frankreich ausgewiesen, nachdem er auf einem Online-Dienst eine Nachricht zum Todestag seines Vaters veröffentlicht hatte, die als Rechtfertigung des Terrorismus angesehen wurde. Er bestreitet, der Autor dieser Nachricht gewesen zu sein und lebt derzeit in Katar.

Innenminister Retailleau betonte die Notwendigkeit einer entschiedeneren Abschiebepolitik und traf sich mit verschiedenen Präfekten, um sie zu einer konsequenteren Handhabung von Abschiebungen zu ermutigen. Er lobte ein erfolgreiches Beispiel einer gelungenen Abschiebung, bei der ein Präfekt eine Ausreiseaufforderung erlassen und erreicht hatte. Retailleau setzt sich seit seinem Amtsantritt dafür ein, die Zahl der Abschiebungen aus Frankreich zu erhöhen. Obwohl in den letzten Jahren mehr Ausreiseaufforderungen ausgestellt wurden, verliess nur ein geringer Anteil der Betroffenen tatsächlich das Land. Im Durchschnitt verlassen seit 2020 nur sieben Prozent der Einwanderer ohne Bleiberecht freiwillig oder gezwungenermassen Frankreich.

Die Abschiebungspolitik steht unter der neuen Regierung von Premierminister Michel Barnier im Fokus, die einen schärferen Kurs in der Einwanderungspolitik angekündigt hat. Dies kann auch als Antwort auf die Erwartungen der rechtspopulistischen Fraktion Rassemblement National angesehen werden, die die Regierung stürzen könnte, wenn sie ein Misstrauensvotum der Linken unterstützen würde. Die Behörden haben in den letzten Jahren vermehrt Ausreiseaufforderungen ausgestellt, jedoch scheitern geplante Abschiebungen oft aufgrund von Verzögerungen oder Verweigerungen seitens der Herkunftsländer bei der Ausstellung benötigter Papiere.

Die Entscheidung, Omar bin Laden die Rückkehr nach Frankreich zu verbieten, zeigt den politischen Willen der Regierung zur Stärkung der Abschiebepolitik. Retailleau sieht die Ausreiseaufforderungen als Mittel, um eine gelungene Abschiebung zu erreichen. Obwohl der Sohn des Al-Kaida-Anführers derzeit in Katar lebt, bleibt die Frage nach seiner Zukunft und seiner möglichen Einreise nach Frankreich weiterhin offen. Die Maßnahmen der Regierung im Bereich der Einwanderungspolitik werden von verschiedenen politischen Lager und der Bevölkerung aufmerksam verfolgt.

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