Blog

Korrupte Prüfer täuschen Autofahrer bei Fahrprüfung

Im heutigen Prozess vor dem Bezirksgericht Bülach ZH stehen zwei Mitarbeiter des Strassenverkehrsamtes und ein Prüfer, die Prüflinge gegen Geld durch die Fahrprüfung kommen ließen. Die Beschuldigten ließen sich mit Bargeld bestechen und sorgten dafür, dass rund 70 Prüflinge trotz Fehler die Prüfung bestanden. Die drei Männer haben ihre Schuld grundsätzlich eingestanden, weshalb der Prozess im abgekürzten Verfahren stattfindet.

Der Prüfer kassierte insgesamt 35’000 Franken für eine „wohlwollende Prüfungsabnahme“, bei der er Prüflinge passieren ließ, obwohl diese Fehler während der Prüfung machten. Ein Mann, der zuvor drei Mal durchgefallen war, wurde sogar durchgewunken. Der Prüfer erhielt jeweils 500 Franken von den Prüflingen, während er einen Teil des Geldes an die beiden Mitarbeiter des Strassenverkehrsamtes weitergab. Diese sorgten dafür, dass zahlungsbereite Prüflinge ihre Prüfung beim „toleranten“ Experten machen konnten.

Die Staatsanwaltschaft fordert für die beiden Amtsmitarbeiter eine bedingte Freiheitsstrafe von zwölf Monaten und für den Prüfungsexperten eine bedingte Freiheitsstrafe von 24 Monaten. Alle drei sollen außerdem eine Geldstrafe von 500 Franken zahlen und einen Teil des Bestechungsgeldes an den Kanton zurückzahlen. Der Fall kam im vergangenen Jahr an die Öffentlichkeit, als einer der Beschuldigten erfolglos gegen seine Kündigung vor Verwaltungsgericht rekurrierte.

Insgesamt wurden bereits mehrere Prüflinge wegen Bestechung verurteilt und erhielten bedingte Geldstrafen und Bussen. Als die Unregelmäßigkeiten im Strassenverkehrsamt entdeckt wurden, wurden die drei Beschuldigten verhaftet und entlassen. Das Amt schrieb Autolenker an, die ihre Prüfung bei dem „toleranten“ Experten bestanden hatten, und forderte sie zu einer Kontrollfahrt auf. Wie viele Prüflinge daraufhin ihren Führerschein abgeben mussten, ist nicht bekannt.

Der Prozess gegen die drei Beschuldigten wird voraussichtlich im abgekürzten Verfahren abgeschlossen. Die Männer haben ihre Schuld eingestanden, weshalb das Gericht den Urteilsvorschlag der Staatsanwaltschaft umsetzen kann. Dabei sind bedingte Freiheitsstrafen und Geldstrafen vorgesehen. Trotz des Skandals haben die Behörden Maßnahmen ergriffen, um ähnliche Vorfälle in Zukunft zu verhindern und das Vertrauen in das Strassenverkehrsamt wiederherzustellen.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert