Kanton Bern fordert von Ex-Botschafter die Rückzahlung von Geld
Ein ehemaliger Botschafter und seine Frau kehrten 2001 in die Schweiz zurück, kurz vor der Pensionierung. Sie reichten jedoch nie eine Steuererklärung ein und wurden vom Kanton Bern eingeschätzt. Der Kanton schätzte das Paar jedoch viel zu hoch ein, da der Botschafter weiterhin keine Steuererklärungen einreichte. Dies führte dazu, dass der Kanton 1,7 Millionen Franken an Steuern beim Paar eintrieb, inklusive Pfändungen in den Jahren 2005, 2009 und 2011.
Nach Jahren des Rechtsstreits stellte sich heraus, dass die Schätzungen des Kantons Bern ab 2006 tatsächlich viel zu hoch waren. Obwohl das Paar 2012 schliesslich Steuererklärungen einreichte, revidierte der Kanton die Veranlagungen nur von 2010 bis 2012. Die Beschwerden des Paares bei der kantonalen Steuerrekurskommission und beim bernischen Verwaltungsgericht wurden abgewiesen, bis der Fall schliesslich ans Bundesgericht weitergezogen wurde.
Das Bundesgericht urteilte im August zu Gunsten des Ex-Botschafters und seiner Frau und rügte den Kanton Bern dafür, dass sie menschenrechtliche und grundrechtliche Prinzipien verletzt haben. Das Gericht urteilte, dass die hohe Einschätzung des Rentnerpaares als Strafe für das Nichteinreichen der Steuererklärung angesehen werden müsse und dass systematische Erhöhungen bei Zuzüglern unzulässig seien. Der Kanton Bern muss nun einen Grossteil der eingetriebenen Steuern zurückzahlen, inklusive allfälligem Schadenersatz und Zinsen.
Die Berner Steuerverwaltung betont, dass es nach vielen Jahren schwer nachzuvollziehen sei, weshalb das Botschafter-Ehepaar so hoch eingeschätzt worden sei. Schätzungen bei Zuzüglern seien generell schwierig, da kaum Anhaltspunkte auf Vermögen und Einkommen vorlägen. Systematische Erhöhungen seien in Bern weder üblich noch je üblich gewesen. Nach dem Bundesgerichtsurteil prüft die Steuerverwaltung nun, wie sie künftig mit Einschätzungen von Zuzüglern umgehen möchte.
Der langwierige Rechtsstreit zwischen dem ehemaligen Botschafter und dem Kanton Bern hat damit eine unerwartete Wendung genommen. Das Urteil des Bundesgerichts stellt klar, dass die hohe Einschätzung des Rentnerpaares als Strafe für das Nichteinreichen der Steuererklärung nicht rechtmässig war. Der Kanton Bern wird nun dazu verpflichtet, einen Grossteil der eingetriebenen Steuern zurückzuzahlen und möglicherweise auch Schadenersatz zu leisten. Dieser Fall zeigt, wie wichtig es ist, dass Steuerbehörden bei der Schätzung von Steuern alle rechtlichen und menschenrechtlichen Prinzipien einhalten.