Die Schweiz kündigt die Europäische Menschenrechtskonvention nicht.
Der Ständerat hat entschieden, nicht aus der Europäischen Menschenrechtskonvention auszutreten, nachdem der Nationalrat bereits zuvor diese Entscheidung getroffen hatte. Stattdessen stimmte er für einen Antrag zur Verbesserung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, der von FDP-Ständerat Andrea Caroni eingebracht wurde. Die Ablehnung einer Kündigung der EMRK wurde vor dem Hintergrund des Urteils zugunsten der Klimaseniorinnen getroffen, das gegen die Schweiz ergangen war.
Andrea Caroni fordert strengere Leitplanken für den Menschenrechts-Gerichtshof und möchte sicherstellen, dass der legitime Ermessensspielraum der Staaten nicht eingeschränkt wird. Er spricht sich auch gegen eine Ausweitung der Verbandsbeschwerde durch das Strassburger Gericht aus. Sein Ziel ist es, das europäische Menschenrechtssystem zu stärken und ein neues Protokoll mit anderen Staaten auszuarbeiten. Dieser Vorstoss stiess jedoch auf Kritik, da Richter unabhängig von politischem Druck sein sollten, wie Céline Vara von den Grünen betonte.
Die Kündigung der EMRK wurde vom Ständerat abgelehnt, wobei die Motion des SVP-Ständerats Jakob Stark, die eine Kündigung auf den nächstmöglichen Termin forderte, verworfen wurde. Caroni zeigt sich erleichtert über diese Entscheidung und betont, dass ein Austritt aus der EMRK ein Triumphtag für Autokraten wäre. Stattdessen soll das System von innen heraus verbessert werden, um die Zufriedenheit mit dem Menschenrechtssystem zu erhöhen.
Die Diskussion im Ständerat zeigt, dass die Schweizer Politiker sich bewusst sind, dass Verbesserungen am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte erforderlich sind, ohne jedoch die EMRK zu kündigen. Es wird betont, dass die Unabhängigkeit der Richter und die Stärkung des europäischen Menschenrechtssystems im Mittelpunkt stehen. Durch die Annahme des Vorstosses von Andrea Caroni wird die Schweiz nun aktiv auf andere Staaten zugehen, um die notwendigen Reformen zu diskutieren und ein neues Protokoll zu erarbeiten.
Insgesamt zeigt die Entscheidung des Ständerats, die EMRK nicht zu kündigen, dass die Schweiz weiterhin ein starkes Bekenntnis zu den Menschenrechten hat und sich aktiv für Verbesserungen am europäischen Menschenrechtssystem einsetzen will. Dieser Schritt soll dazu beitragen, die Kritik am Urteil zugunsten der Klimaseniorinnen aufzugreifen und das Vertrauen in den Menschenrechts-Gerichtshof zu stärken. Andrea Caronis Vorstoss markiert einen wichtigen Schritt in diese Richtung und wird nun auch vom Nationalrat diskutiert.