Hessen integriert Wolf in das Jagdrecht
Die Entscheidung der hessischen Landesregierung, den Wolf ins Jagdrecht aufzunehmen, stößt auf geteilte Reaktionen. Weidetierhalter und oppositionelle Parteien wie die FDP und AfD haben diesen Schritt lange gefordert. Dieser Beschluss soll die Bejagung der Tiere erleichtern und Hessen zum Vorreiter in der Regulierung der wachsenden Wolfspopulation machen. Jagdminister Ingmar Jung betont die Bedeutung eines regional angepassten Bestandsmanagements und gibt an, dass die Naturschutzverwaltung nun die Zuständigkeit für den Umgang mit Wölfen verliert.
Die politischen Reaktionen auf die Entscheidung sind gemischt. Während CDU und SPD den Schritt begrüßen, äußern die Grünen Bedenken hinsichtlich eines möglichen „Zuständigkeitschaos“. Die Verantwortung für Herdenschutz und Wolfsmanagement liegt nun beim Landesbetrieb Hessen Forst. Die FDP zeigt sich erfreut über den Kurswechsel und fordert eine reguläre Bejagung des Wolfs, ähnlich wie bei anderen Wildarten. Die Gesetzesnovelle muss nun auch auf EU-Ebene genehmigt werden, um den Schutzstatus des Wolfs zu ändern.
Der Wolf ist derzeit in Deutschland streng geschützt, was bedeutet, dass nur Problemwölfe abgeschossen werden dürfen. Jagdminister Jung hofft auf eine zügige Umsetzung der notwendigen Schritte auf europäischer und bundesdeutscher Ebene. Die EU-Kommission hat bereits einen Vorschlag unterbreitet, um den Schutzstatus des Wolfs von streng geschützt auf geschützt zu senken. Dies könnte eine aktive Bestandsregulierung ermöglichen und den Umgang mit der wachsenden Wolfspopulation erleichtern.
Insgesamt reagiert die Bevölkerung unterschiedlich auf die Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht. Während einige die Entscheidung als längst überfällig ansehen, plädieren andere weiterhin für den Schutz der Tiere. Die Gesetzesänderung in Hessen ist Teil eines umfassenden Plans zur Anpassung an die Herausforderungen des modernen Wolfsmanagements, wobei sowohl die Interessen der Weidetierhalter als auch der Naturschutz berücksichtigt werden müssen. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Umsetzung der neuen Regelungen entwickeln wird und ob die Lockerung des Schutzstatus auf EU-Ebene Zustimmung findet.