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Hat ein Zürcher Polizist einen Einbrecher „gedemütigt“?

Ein Polizist aus Zürich steht derzeit vor Gericht, da er accused of excessive force during an arrest in June 2020. The accusations against him include abuse of office and simple bodily harm. The events began early in the morning on June 18, 2020, when the accused officer received a report that a masked person had been seen in a gas station shop in Altstetten. He conducted a person to the sports bag found a knife in a fabric cut, a „Victorinox“ multi-tool, a latex glove, and a balaclava.

The officer is accused of pulling the suspect to the ground so violently that he fell face first. When the man turned onto his back, the accused officer is said to have jumped on him, dislocating his elbow in the process. Despite the obvious pain and pleas of the arrested man to get off him, the officer allegedly took half a minute to respond. The prosecution is seeking a suspended sentence of eight months for the officer. The presumption of innocence applies.

In Zürich steht ein Polizist derzeit vor Gericht, da ihm vorgeworfen wird, bei einer Festnahme im Juni 2020 übermässige Gewalt angewendet zu haben. Die Anschuldigungen gegen ihn umfassen Amtsmissbrauch und einfache Körperverletzung. Die Ereignisse begannen am frühen Morgen des 18. Juni 2020, als der beschuldigte Beamte einen Bericht erhielt, dass eine vermummte Person in einem Tankstellenshop in Altstetten gesichtet wurde. Zusammen mit zwei Kollegen führte er zehn Minuten später eine Personenkontrolle an einem Verdächtigen durch. In der Sporttasche des Mannes fanden sie ein Messer in einer Stoffschneide, ein „Victorinox“-Multi-Tool, einen Latex-Handschuh sowie eine Sturmhaube.

Der Beamte wird beschuldigt, den Verdächtigen so heftig zu Boden gezogen zu haben, dass dieser mit dem Gesicht voran fiel. Als der Mann sich auf den Rücken drehte, soll der angeklagte Beamte auf ihn gesprungen sein und ihm dabei den Ellenbogen ausgerenkt haben. Trotz des offensichtlichen Schmerzes und der Bitten des Verhafteten, von ihm herunterzugehen, soll der Polizist eine halbe Minute gebraucht haben, um zu reagieren. Die Staatsanwaltschaft fordert eine bedingte Freiheitsstrafe von acht Monaten für den Beamten. Die Unschuldsvermutung gilt.

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