Hamburgischer Bankier scheitert vor Menschenrechtsgericht
Christian Olearius hat vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eine Niederlage im Cum-Ex-Prozess erlitten. Die Richter sahen keine Menschenrechtsverletzung im Zusammenhang mit den Cum-Ex-Prozessen und wiesen die Beschwerde des ehemaligen Chefs der Hamburger Privatbank M.M.Warburg ab. Hintergrund sind Urteile des Bonner Landgerichts und des deutschen Bundesgerichtshofs aus den Jahren 2020 und 2021, in denen zwei ehemalige Börsenhändler verurteilt wurden. Olearius, der nicht angeklagt war, kritisierte, dass er in diesem Prozess vorverurteilt wurde und sein Recht auf ein faires Verfahren verletzt wurde. Der Prozess gegen ihn selbst wurde später wegen seines schlechten Gesundheitszustandes eingestellt.
Die Richter in Strassburg folgten jedoch nicht Olearius‘ Argumentation und schlossen eine Menschenrechtsverletzung aus. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) setzt sich für den Schutz der Menschenrechte in den 46 Mitgliedstaaten des Europarats ein. Bei Cum-Ex-Geschäften handelt es sich um Geschäfte, bei denen Finanzakteure Steuern erstattet bekommen, die sie gar nicht gezahlt haben – Aktien mit «cum» und ohne «ex» Dividendenanspruch wurden hin- und hergeschoben, was Deutschland einen zweistelligen Milliardenschaden zufügte. Die Hochphase dieser Geschäfte war zwischen 2006 und 2011. Im Jahr 2021 wertete der Bundesgerichtshof Cum-Ex als Straftat.
Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte im Cum-Ex-Prozess von Christian Olearius wirft ein Schlaglicht auf die umstrittenen Geschäfte, die Deutschland einen beträchtlichen Schaden zugefügt haben. Die Cum-Ex-Geschäfte sind ein Beispiel für den Missbrauch von Steuerschlupflöchern durch Finanzakteure, um Steuern zu hinterziehen und zu erstatten, die gar nicht gezahlt wurden. In den Jahren 2006 bis 2011 erreichte diese Praktik in Deutschland ihren Höhepunkt, was zu einem erheblichen finanziellen Schaden für den Staat führte. Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zeigt, dass es schwierig sein kann, in Fällen von Steuerhinterziehung und -betrug Menschenrechtsverletzungen nachzuweisen.
Es ist wichtig, dass Finanzakteure, die sich an solchen illegalen Praktiken beteiligen, zur Rechenschaft gezogen werden und dass die Justiz diesbezüglich klare Maßnahmen ergreift. Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte im Fall von Christian Olearius sendet eine Botschaft an die Finanzwelt, dass illegale Geschäftspraktiken nicht toleriert werden und dass Menschenrechtsverletzungen konsequent geahndet werden. Die Cum-Ex-Geschäfte haben gezeigt, wie wichtig es ist, Steuergesetze und -vorschriften zu überprüfen und zu verschärfen, um solche Missbräuche zu verhindern und den Staat vor finanziellen Verlusten zu schützen.
Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte im Cum-Ex-Prozess von Christian Olearius ist ein weiterer Schritt in Richtung Gerechtigkeit und Rechtsstaatlichkeit im Umgang mit Finanzakten, die versuchen, das Steuersystem zu umgehen und illegale Geschäfte zu tätigen. Es ist wichtig, dass solche Praktiken aufgedeckt und bestraft werden und dass die Justiz die nötigen Maßnahmen ergreift, um den Schutz der Menschenrechte in Fällen von Steuerhinterziehung und -betrug zu gewährleisten. Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ist ein Sieg für die Rechtsstaatlichkeit und ein Signal an die Finanzwelt, dass illegale Praktiken nicht akzeptiert werden.