Grüne reichen Beschwerde gegen die AHV-Abstimmung beim Bundesgericht ein

Das Bundesgericht wird darüber entscheiden, ob die Abstimmung von 2022 über die Erhöhung des Frauenrentenalters von 64 auf 65 Jahre wiederholt werden muss, nachdem die Grünen ihre Beschwerde an die höchste Instanz weitergezogen haben. Die SP Frauen Schweiz und die Grünen Schweiz hatten Beschwerden eingereicht, nachdem ein Berechnungsfehler bei den Finanzprognosen der AHV bekannt wurde. Die Grünen argumentieren, dass die Frauen bei der knappen Abstimmung mit falschen Argumenten um ein Jahr Rente gebracht wurden. Die Kantone Zürich und Genf haben bereits Nichteintretensentscheide gefällt, weshalb die Beschwerde nun vor das Bundesgericht gebracht wird.
Die Grünen erwarten einen schnellen Entscheid des Bundesgerichts, um vor dem Inkrafttreten des erhöhten Frauenrentenalters am 1. Januar 2025 Klarheit zu schaffen. Die finanzielle Lage der AHV wurde vor zwei Wochen vom Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) nach unten korrigiert, wodurch die Ausgaben der AHV im Jahr 2033 voraussichtlich um rund vier Milliarden Franken oder sechs Prozent geringer ausfallen werden als bisher angenommen. Dies könnte Auswirkungen auf die Notwendigkeit der Erhöhung des Frauenrentenalters haben, was das Bundesgericht nun prüfen wird.
Die Beschwerden gegen die Abstimmung über das höhere Frauenrentenalter wurden von den Grünen in den Kantonen Zürich und Genf eingereicht. Der Kanton Genf hat bereits entschieden, dass die Kompetenz für eine eidgenössische Abstimmung beim Bundesgericht liegt, was zur Weiterziehung der Beschwerde geführt hat. Die Grünen möchten vor allem für Klarheit sorgen und betonen die Wichtigkeit eines raschen Entscheids, um alle Frauen betroffenen Frauen rechtzeitig informieren zu können.
Die Entscheidung des Bundesgerichts ist von großer Bedeutung, da sie darüber entscheiden wird, ob die Abstimmung über die Erhöhung des Frauenrentenalters von 64 auf 65 Jahre neu durchgeführt werden muss. Die Grünen betonen, dass die Frauen bei der Abstimmung von 2022 mit falschen Argumenten um ein Jahr Rente gebracht wurden und fordern Gerechtigkeit. Die Finanzprognosen der AHV wurden korrigiert, was die finanzielle Lage der AHV verbessert, jedoch möglicherweise Auswirkungen auf die Notwendigkeit der Erhöhung des Frauenrentenalters hat.
Insgesamt zeigt sich, dass die Frage des höheren Frauenrentenalters und die damit verbundenen Abstimmungsbeschwerden ein wichtiges Thema sind, das nun vor dem Bundesgericht geklärt werden muss. Die Grünen setzen sich für eine Gerechtigkeit bei der Abstimmung ein und erwarten eine rasche Entscheidung, um vor dem Inkrafttreten des erhöhten Frauenrentenalters Klarheit zu schaffen. Die finanzielle Lage der AHV spielt ebenfalls eine Rolle und wurde vom Bundesamt für Sozialversicherungen nach unten korrigiert, was die Situation weiter verkompliziert. Es bleibt abzuwarten, wie das Bundesgericht letztendlich über die Beschwerden entscheiden wird und welche Auswirkungen dies auf die zukünftige Rentenpolitik haben wird.