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Fünf städtische Angestellte werden in St. Gallen vor Gericht gestellt.

sprozess wegen fahrlässiger Verletzung an Kind in St. Gallen

In St. Gallen hat am Dienstag ein Gerichtsprozess gegen fünf Mitarbeiter der Stadt begonnen, die fahrlässige schwere Körperverletzung eines Kindes untersuchen soll. Der Vorfall ereignete sich im Jahr 2020, als ein Neunjähriger vom Sprungturm der Badi geschubst wurde und schwere Verletzungen erlitt. Der Junge schlug aus fünf Metern Höhe mit dem Kopf am Beckenrand auf und musste seither zwei Klassen wiederholen, bevor er in eine Sonderklasse versetzt wurde. Die Staatsanwaltschaft und der Anwalt der Privatkläger fordern eine Verurteilung der Mitarbeiter der Stadt St. Gallen wegen ihrer angeblichen Vernachlässigung von Sicherheitsmaßnahmen am Sprungturm.

Die Anklage lautet auf fahrlässige schwere Körperverletzung, da die fünf Stadtmitarbeiter angeblich Sicherheitsmängel am Sprungturm ignoriert und diesen nicht während des Betriebs überwacht haben sollen. Der Anwalt der Familie des verletzten Jungen argumentiert, dass es im städtischen Freibad Lerchenfeld keine klar definierten Verhaltensregeln gab, wie beispielsweise ein Verbot, jemanden vom Sprungturm zu stoßen. Er kritisiert, dass eine Vielzahl von Sicherheitsvorschriften nicht eingehalten wurde und fordert neben einer Verurteilung auch eine finanzielle Genugtuung für das Opfer.

Der Prozess wirft ein Schlaglicht auf die Verantwortung von öffentlichen Einrichtungen und deren Mitarbeitern für die Sicherheit der Besucher. Die Betreiber der Badi in St. Gallen stehen unter Druck, ihrer Pflicht zur Gewährleistung eines sicheren Badebetriebs nachzukommen und mögliche Sicherheitsrisiken zu minimieren. Der Anwalt betont die schwerwiegenden Konsequenzen für den verletzten Jungen und fordert eine angemessene Bestrafung der Verantwortlichen, die möglicherweise dazu beitragen könnte, ähnliche Vorfälle in Zukunft zu verhindern.

In der Verhandlung werden Zeugenaussagen und Beweismittel präsentiert, um die Rolle der Angeklagten bei dem Vorfall zu klären. Die Staatsanwaltschaft fordert eine umfassende Aufklärung der Ereignisse und verlangt eine angemessene Bestrafung, falls den Mitarbeitern der Stadt Versäumnisse nachgewiesen werden können. Der Prozess soll nicht nur Gerechtigkeit für das Opfer bringen, sondern auch dazu beitragen, die Sicherheitsstandards in öffentlichen Einrichtungen zu verbessern und die Verantwortung der Mitarbeiter für das Wohl der Besucher zu stärken.

Die Verteidigung der Angeklagten betont hingegen, dass diese keine absichtliche Handlung begangen haben und die Sicherheit der Badegäste stets oberste Priorität hatte. Sie argumentieren, dass der Unfall bedauerlich sei, aber nicht auf Fahrlässigkeit der Mitarbeiter zurückzuführen sei. Die Anwälte der Stadtmitarbeiter weisen darauf hin, dass die angeblichen Sicherheitsmängel am Sprungturm nicht bewusst in Kauf genommen wurden und die Beschuldigten keine böswillige Absicht hatten, das Leben oder die Gesundheit anderer zu gefährden.

Der Ausgang des Prozesses wird voraussichtlich weitreichende Folgen für die Sicherheitsstandards in öffentlichen Freizeiteinrichtungen haben und könnte dazu beitragen, das Bewusstsein für die Notwendigkeit einer konsequenten Einhaltung von Sicherheitsvorschriften zu schärfen. Die Badi in St. Gallen steht im Mittelpunkt eines öffentlichen Rechtsstreits, der die Frage nach der Verantwortung von Stadtmitarbeitern für die Sicherheit der Bürger aufwirft. Der Prozess wird zeigen, ob die fünf Mitarbeiter der Stadt St. Gallen für die fahrlässige Verletzung des Kindes zur Rechenschaft gezogen werden und welche Konsequenzen sich daraus für die Zukunft ergeben könnten.

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