Verbot der Rechtsberatung für russische Unternehmen gemäß EU-Recht
Das EU-Gericht hat bestätigt, dass das Verbot der Rechtsberatung für die russische Regierung in den nach dem Ukraine-Krieg verhängten Sanktionen gültig ist. Laut dem Urteil ist es erlaubt, natürliche Personen rechtlich zu vertreten und in Gerichts-, Verwaltungs- oder Schiedsverfahren Rechtsberatung bereitzustellen. Belgische, französische und niederländische Rechtsanwaltsorganisationen hatten gegen das Verbot geklagt, jedoch wurden alle Klagen abgewiesen.
Das EU-Gericht stellte fest, dass das Recht auf effektiven gerichtlichen Rechtsschutz und einen Anwalt gemäß der EU-Charta der Grundrechte für jeden gilt und nicht durch das Rechtsberatungsverbot in Frage gestellt wird. Das Verbot gilt nur für Rechtsberatung ohne Bezug zu einem Verfahren und nicht für die Vertretung natürlicher Personen, daher wird die anwaltliche Unabhängigkeit nicht beeinträchtigt. Die Einschränkungen für Anwälte werden vom Gericht als gerechtfertigt angesehen, um dem Gemeinwohl zu dienen und die Rechtsstaatlichkeit zu schützen.
Eine Nichtigkeitsklage zielt darauf ab, eine unionsrechtswidrige Handlung der EU-Organe für nichtig zu erklären. Gegen das aktuelle Urteil kann Berufung eingelegt werden. Das Verbot der Rechtsberatung für die russische Regierung ist Teil der Sanktionen nach dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine und soll den Druck auf Russland erhöhen. Das Gericht bestätigte, dass dieses Verbot dem Gemeinwohl dient, ohne die grundlegende Rolle der Anwälte in einer demokratischen Gesellschaft zu beeinträchtigen.
Insgesamt bestätigte das EU-Gericht die Gültigkeit des Verbots der Rechtsberatung für die russische Regierung und in Russland ansässige Organisationen. Während die Klagen von Rechtsanwaltsorganisationen gegen das Verbot abgewiesen wurden, bleibt es erlaubt, natürliche Personen rechtlich zu vertreten und in verschiedenen Verfahren Rechtsberatung anzubieten. Die Einschränkungen für Anwälte werden als gerechtfertigt angesehen, um dem Gemeinwohl zu dienen und die Rechtsstaatlichkeit zu schützen. Es besteht die Möglichkeit, Rechtsmittel gegen das Urteil einzulegen.