Hat sich der Bundesrat erneut mit der AHV-Initiative verrechnet?

Mit dem überraschenden Ja zur 13. AHV-Rente wurde der Bundesrat auf dem falschen Fuß erwischt. Nun könnte sich ein ähnliches Szenario bei der Abschaffung der AHV-Heiratsstrafe wiederholen. Der Bundesrat plant keinen Gegenvorschlag zur AHV-Initiative der Mitte-Partei. Das Fehlen eines Gegenvorschlags war einer der Hauptgründe für das Ja zur 13. AHV-Rente. Mitte-Chef Gerhard Pfister zeigt sich zuversichtlich, dass die Abstimmung zur Abschaffung der Heiratsstrafe gewonnen werden kann.
Nach dem Abstimmungssonntag vom 3. März wurde deutlich, dass das Fehlen eines Gegenvorschlags für das Ja zur 13. AHV-Rente mitverantwortlich war. Es wurde unterschätzt, wie populär die Initiative war und daher hielt man ein Entgegenkommen nicht für notwendig. Dieses Szenario könnte sich nun bei der AHV-Initiative der Mitte-Partei wiederholen. Interne Dokumente des Innendepartements geben Hinweise darauf, dass die Initiative zur Abschaffung der Heiratsstrafe gute Chancen auf Zustimmung durch das Volk hat. Sozialministerin Elisabeth Baume-Schneider warnt davor, keinen Gegenvorschlag zu stellen, da dies riskant wäre.
Der Vorschlag zur Abschaffung der Heiratsstrafe sieht vor, dass Ehepaare die gleichen hohen Maximal-Renten erhalten wie Konkubinatspaare. Baume-Schneider wollte die Deckelung von 150 Prozent auf 170 Prozent erhöhen, was jedoch vom Bundesrat mehrheitlich abgelehnt wurde. Auch die beiden SVP-Bundesräte Guy Parmelin und Albert Rösti stimmten dagegen, obwohl die Abschaffung der Heiratsstrafe in der SVP mehrheitlich begrüßt wird. Der Präsident der Mitte-Partei, Gerhard Pfister, zeigt sich siegessicher und ist überrascht, dass der Bundesrat erneut auf einen Gegenvorschlag verzichten will. Er glaubt an die Erfolgschancen der Initiative und betont die Wichtigkeit der Abschaffung dieser Ungerechtigkeit.
Die endgültige Entscheidung über die Abschaffung der Heiratsstrafe wird vermutlich frühestens im nächsten Jahr im Parlament getroffen. Es könnte einen Gegenvorschlag beschließen oder die Abschaffung im Rahmen eines indirekten Gegenvorschlags gleich selbst ins Gesetz schreiben. Es ist jedoch unwahrscheinlich, dass die Initiative zurückgezogen wird, so Pfister. Die Abschaffung der Heiratsstrafe bleibt ein heißdiskutiertes Thema, bei dem sowohl Befürworter als auch Gegner um Unterstützung werben. Es bleibt abzuwarten, wie sich die politische Debatte weiterentwickeln wird und ob es zu einer Abstimmung kommen wird.