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Ungerechte Behandlung von Schweizern beim Familiennachzug soll bestehen bleiben

Die Staatspolitische Kommission des Ständerats hat beschlossen, eine Änderung beim Familiennachzug abzulehnen. Diese Kommission möchte die Inländerdiskriminierung beim Familiennachzug aus Drittstaaten nicht beseitigen, da sie die Auswirkungen des im Nationalrat erarbeiteten Entwurfs als nicht abschätzbar erachtet. Mit einem knappen Mehrheitsentscheid von sechs zu sechs Stimmen und einem Stichentscheid des Kommissionspräsidenten Daniel Fässler (Mitte/AI) hat sich die SPK-S gegen die Vorlage ihrer Schwesterkommission im Nationalrat gestellt.

Die Mehrheit der Kommission ist der Ansicht, dass es nicht möglich sei, vorauszusagen, wie viele Migranten aufgrund der geplanten Gesetzesänderung zusätzlich in die Schweiz kommen würden. Sie sehen die Annahme des Entwurfs ohne Klarheit über die zu erwartende zusätzliche Einwanderung als einen „politischen Sprung ins Ungewisse“ an und zweifeln an einem dringenden gesetzgeberischen Handlungsbedarf. Eine starke Minderheit innerhalb der Kommission hingegen möchte auf den Entwurf eintreten und sieht keine Rechtfertigung dafür, Schweizerinnen und Schweizer beim Familiennachzug gegenüber EU- und EFTA-Staatsangehörigen zu benachteiligen.

Der vom Nationalrat in der Sommersession 2024 angenommene Gesetzesentwurf zielt darauf ab, die Inländerdiskriminierung beim Familiennachzug aus Drittstaaten zu beseitigen. Dieser Entwurf zur Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes (AIG), der von der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates (SPK-N) ausgearbeitet wurde, würde es Schweizerinnen und Schweizern sowie deren Ehepartnern ermöglichen, ihre Eltern aus Drittstaaten in die Schweiz zu holen, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

Der Ständerat wird voraussichtlich in der Herbstsession über die Vorlage entscheiden. Es bleibt abzuwarten, ob sich die Kommission des Ständerats letztendlich für oder gegen eine Änderung beim Familiennachzug aus Drittstaaten entscheiden wird. Trotz der Uneinigkeit innerhalb der Kommission bleibt die Frage der Inländerdiskriminierung beim Familiennachzug ein kontroverses Thema, das weiterhin diskutiert wird.

Die Zukunft des Familiennachzugs aus Drittstaaten in die Schweiz bleibt somit vorerst unklar und hängt von der Entscheidung des Ständerats ab. Es bleibt abzuwarten, ob sich die Mehrheit der Kommission letztendlich für oder gegen eine Änderung beim Familiennachzug entscheiden wird. Die Debatte über die Inländerdiskriminierung beim Familiennachzug aus Drittstaaten wird weiterhin geführt, während die Betroffenen auf eine klare rechtliche Regelung und eine mögliche Erleichterung des Familiennachzugs warten.

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