Nationalrat lehnte Verbot für 2021 ab!
Der Nationalrat hat vor drei Jahren ein Verbot von bezahltem Unterschriftensammeln abgelehnt, da Einzelfälle nicht verallgemeinert werden sollten. Im Jahr 2021 wurde im Nationalrat erneut über ein solches Verbot diskutiert und letztendlich mit 123 zu 61 Stimmen bei einer Enthaltung abgelehnt. Die grosse Kammer entschied sich gegen eine Motion des ehemaligen SP-Nationalrats Mathias Reynard, die damit vom Tisch war. Die SP und Grünen unterstützten die Motion, während SVP, FDP, Mitte und GLP dagegen stimmten. Auch der Bundesrat sprach sich gegen ein Verbot aus, da es als unverhältnismässig und nicht zielführend angesehen wurde.
Der damalige Bundeskanzler Walter Thurnherr argumentierte, dass Einzelfälle nicht als Grundlage dafür dienen sollten, bezahltes Unterschriftensammeln generell zu verbieten. Es liege vielmehr in der Verantwortung der Komitees sicherzustellen, dass faire Methoden bei der Sammlung von Unterschriften angewendet werden, unabhängig davon, ob bezahlte Sammlerinnen und Sammler eingesetzt werden oder nicht. Somit wurde das Verbot abgelehnt und bleibt weiterhin nicht Teil des schweizerischen Rechtssystems.
Im vergangenen Jahr genehmigte der Bundesrat jedoch ein im Kanton Neuenburg geplantes Verbot des bezahlten Sammelns von Unterschriften für eidgenössische Volksinitiativen und Referenden nicht. Obwohl das Verbot des bezahlten Sammelns von Unterschriften in Neuenburg für kantonale und kommunale Initiativen und Referenden geplant war, war der Bundesrat dagegen. Kantonale Ausführungsbestimmungen müssen vom Bund genehmigt werden, um gültig zu sein. Daher wurde das geplante Verbot nicht umgesetzt und bleibt vorerst hinfällig.
Die Diskussion um das bezahlte Unterschriftensammeln ist in der Schweiz weiterhin aktuell, da verschiedene Parteien und Komitees unterschiedliche Meinungen dazu vertreten. Während einige Befürworter eines Verbots argumentieren, dass unlautere Methoden verhindert werden müssen, sind Gegner der Meinung, dass Verbote nicht zielführend und unverhältnismässig sind. Die Frage bleibt, ob bezahltes Unterschriftensammeln jemals vollständig verboten wird oder ob die Verantwortung weiterhin bei den Komitees liegt, faire Methoden sicherzustellen.
Die Entscheidungen des Nationalrats und des Bundesrats in Bezug auf das bezahlte Unterschriftensammeln zeigen, dass dieses Thema weiterhin kontrovers diskutiert wird und keine einheitliche Lösung gefunden wurde. Die Debatte darüber, ob bezahltes Unterschriftensammeln aufgrund potenzieller unlauterer Methoden verboten werden sollte, wird fortgesetzt. Das Thema bleibt also weiterhin aktuell und wird wahrscheinlich auch in Zukunft in der Schweizer Politik eine Rolle spielen.