EuGH betrachtet Behandlung von Frauen durch die Taliban als Verfolgung
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass der Umgang der Taliban in Afghanistan mit Frauen als Verfolgung eingestuft werden kann, was eine Anerkennung als Flüchtling rechtfertigen könnte. Bei der individuellen Prüfung eines Asylantrags einer afghanischen Frau genügt es, wenn ein EU-Land lediglich ihr Geschlecht und ihre Staatsangehörigkeit berücksichtigt. Dies wurde in einem Fall aus Österreich entschieden, wo der Verwaltungsgerichtshof über Klagen zweier Afghaninnen entscheiden muss.
Die Frauen klagen gegen die Weigerung der österreichischen Behörden, sie als Flüchtlinge anzuerkennen, und argumentieren, dass die Situation der Frauen in Afghanistan allein schon die Gewährung des Flüchtlingsstatus rechtfertige. Der EuGH antwortete nun, dass Zwangsverheiratung und der fehlende Schutz vor geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt als Verfolgung einzustufen seien. Zusätzlich seien Einschränkungen wie die Pflicht zur Vollverschleierung, der Zugangsbeschränkung zu Bildung und ärztlicher Versorgung sowie der Ausschluss vom politischen Leben als Verfolgung anzusehen.
Der EuGH erklärte weiter, dass es bei der Prüfung eines Asylantrags nicht notwendig ist festzustellen, dass die betreffende Person bei einer Rückkehr in ihr Herkunftsland spezifische Verfolgungshandlungen erleiden würde. Es genügt, lediglich ihr Geschlecht und ihre Staatsangehörigkeit zu berücksichtigen. In der Schweiz erhalten Frauen und Mädchen aus Afghanistan seit Sommer 2023 in der Regel Asyl, jedoch werden die Gesuche einzeln geprüft.
Die zuständige Behörde für Migration in der Schweiz hat diese Praxis nach einer Empfehlung der Europäischen Asylagentur (EUAA) beschlossen. Im eidgenössischen Parlament gab es Diskussionen über die Änderung der Asylpraxis gegenüber Afghaninnen, wobei Forderungen, diese rückgängig zu machen, bisher abgelehnt wurden. Es bleibt abzuwarten, wie die Entscheidungen des EuGH in Bezug auf die Anerkennung afghanischer Frauen als Flüchtlinge die Asylpolitik in verschiedenen EU-Ländern beeinflussen werden.