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Erste Abschiebungen nach Afghanistan seit 2019

Die Schweiz hat zum ersten Mal seit 2019 zwei Afghanen abgeschoben, die rechtskräftig verurteilte Straftäter sind. Diese Abschiebungen markieren eine Wende in der Migrationspolitik des Landes. Das Staatssekretariat für Migration (SEM) bestätigte die Ausschaffung und betonte, dass bei schweren Straftätern null Toleranz herrscht. Details zu den Straftaten werden aus Datenschutzgründen nicht genannt.

Die Abschiebungen waren Teil eines Pilotprojekts im Rahmen der Migrationspolitik, das darauf abzielt, alle schwer straffälligen Afghanen so schnell wie möglich auszuschaffen. Laut Berichten befinden sich noch 13 schwer kriminelle Afghanen in der Schweiz, deren Ausschaffung bevorsteht. Die Abgeschobenen erhielten vor ihrem Abflug 500 Franken Sackgeld, um ihre Bedürfnisse nach ihrer Ankunft zu decken. Aufgrund von Sicherheitsbedenken wurden die Afghanen von Schweizer Kantonspolizisten bis Istanbul begleitet, eine Begleitung bis Kabul war nicht möglich.

Die Schweizerische Flüchtlingshilfe äußerte Kritik an der Entscheidung, Afghanen abzuschieben, da sich die Menschenrechtssituation in Afghanistan seit der Machtübernahme der Taliban verschlechtert habe. Besonders Frauen und Mädchen seien von der Situation betroffen. Die NGO fordert erleichterte Visaerteilungen, beschleunigte Familienzusammenführungen und ein verstärktes Resettlement-Programm für besonders vulnerabile Geflüchtete.

Die Menschenrechtslage in Afghanistan bleibt äußerst besorgniserregend, mit Verfolgung von ethnischen und religiösen Minderheiten sowie massiven Einschränkungen von Meinungs- und Pressefreiheit unter den Taliban. Willkürliche Verhaftungen und Folter sind weit verbreitet, während Millionen von Menschen unter Hunger und Armut leiden. Die Frage bleibt, ob Abschiebungen in Regionen, in denen die Menschenrechte nicht gewahrt werden, moralisch vertretbar sind.

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