Deutsche Bank stimmt mit der Mehrheit der Kläger überein

Die Zwangsabfindung im Zuge der Mehrheitsübernahme der Postbank durch die Deutsche Bank sorgt seit Jahren für Diskussionen. Nun gibt es einen Vergleich zwischen der Deutschen Bank und den früheren Postbank-Aktionären. Die Einigung hat einen positiven Effekt auf das Vorsteuerergebnis im dritten Quartal von 430 Millionen Euro, teilte die Bank mit. Mit mehr als 80 Klägern wurde ein Vergleich auf Basis eines Preises von 31 Euro je Aktie geschlossen.
Die Einigung umfasst auch die grösste Einzelklägerin im Verfahrenskomplex, auf die etwa ein Drittel aller geltend gemachten Forderungen entfällt. Die Deutsche Bank geht davon aus, dass die erzielten Vergleiche im Durchschnitt etwa 45 Prozent der Rückstellungen in Anspruch nehmen werden. Es könnten weitere Vergleichsvereinbarungen mit Klägern folgen, was zu weiteren positiven Auswirkungen auf die gebildeten Rückstellungen führen könnte.
Hintergrund des Streits ist die Frage der Angemessenheit der Zwangsabfindung der Minderheitsaktionäre im Jahr 2010. Es wird diskutiert, ob die Deutsche Bank bereits vor dem öffentlichen Übernahmeangebot die Kontrolle über die Postbank hatte und den Anlegern mehr Geld hätte zahlen müssen. Das Oberlandesgericht Köln deutete in einer mündlichen Verhandlung an, dass es zugunsten der Kläger entscheiden könnte, woraufhin die Deutsche Bank vorsorglich 1,3 Milliarden Euro zurücklegte.
Die Rückstellung führte im zweiten Quartal zu roten Zahlen bei dem Dax-Konzern, mit einem Verlust von 143 Millionen Euro unter dem Strich. Der Vergleich mit den Klägern könnte positive Auswirkungen auf das weitere Verfahren haben und weitere Rückstellungen reduzieren. Es bleibt abzuwarten, ob weitere Kläger sich auf einen Vergleich mit der Deutschen Bank einlassen und wie sich dies auf die finanzielle Situation des Unternehmens auswirken wird.
Insgesamt zeigt der Vergleich eine gewisse Einigungsbereitschaft seitens der Deutschen Bank, die damit einen langjährigen Streitpunkt beilegen möchte. Die finanziellen Auswirkungen des Vergleichs auf die Bank werden im Laufe der Zeit deutlicher werden, jedoch signalisiert die Einigung bereits eine gewisse Stabilität und Bereitschaft zur Konfliktlösung seitens der Bank. Es bleibt spannend zu beobachten, wie sich der Streit weiterentwickeln wird und ob weitere Kläger sich auf einen Vergleich einlassen werden. Die Debatte um die Angemessenheit der Zwangsabfindung der Minderheitsaktionäre wird somit weiter geführt werden.