Die Regierung des Kantons St. Gallen setzt Windenergiegebiete im Richtplan fest.
Die St. Galler Regierung hat 17 Gebiete für Windkraftanlagen im kantonalen Richtplan festgelegt. Nach einer Erkundung der Windeignungsgebiete im ganzen Kanton haben die Gemeinden und Regionen die Bezeichnung der Gebiete im Grundsatz unterstützt oder auf eine Stellungnahme verzichtet. Nur die Gemeinde Schänis lehnt die Bezeichnung des Gebiets Witöfeli/Steinerriet ab. Somit wurden 15 Windeignungsgebiete festgelegt und zwei weitere Gebiete als Vororientierung aufgenommen. Die Konflikte mit VBS-Anlagen zur Landesverteidigung im Oberland sowie mit Anlagen der Flugsicherheit im Toggenburg und Fürstenland wurden geklärt.
Die Vorprüfung der Richtplananpassung durch den Bund ergab, dass die Gebiete St. Margrehenberg in der Gemeinde Pfäfers, Hamberg/Alvensberg in den Gemeinden Kirchberg und Mosnang sowie Tannenberg in den Gemeinden Andwil, Gaiserwald, Gossau und Waldkirch zusätzlich festgesetzt werden könnten. Die Richtplananpassung muss noch durch den Bund genehmigt werden, und nach Inkraftsetzung werden Investorinnen und Investoren für ein Windparkprojekt eine Machbarkeits- und Wirtschaftlichkeitsstudie sowie einen Umweltverträglichkeitsbericht erstellen müssen.
Diese Studien bilden die Basis für einen kantonalen Sondernutzungsplan, über den schließlich die Bewilligungsverfahren laufen werden. Das Bau- und Umweltdepartement wird in den kommenden Monaten zusammen mit den Gemeinden Form, Umfang und Zeitpunkt des Sondernutzungsplans klären. Die St. Galler Regierung arbeitet weiterhin daran, die Nutzung von Windenergie im Kanton voranzutreiben und dabei alle notwendigen Schritte zur Umsetzung der Windkraftanlagen sorgfältig zu planen und umzusetzen. Die Schaffung von geeigneten Rahmenbedingungen für die Windenergieprojekte ist von großer Bedeutung für eine nachhaltige Energieversorgung im Kanton St. Gallen.