Nationalrat will Abgangsentschädigungen für Bundesbeamte begrenzen
Der Nationalrat hat beschlossen, Abgangsentschädigungen in der Bundesverwaltung zu begrenzen und „goldene Fallschirme“ zu beenden. Laut einer Motion von Roger Golay vom MCG aus Genf sollen solche Entschädigungen nur noch in Ausnahmefällen gewährt werden. Die Motion wurde mit 120 zu 48 Stimmen bei 7 Enthaltungen angenommen und geht nun an den Ständerat. Sollte auch die kleine Kammer zustimmen, müsste der Bundesrat die Zahlung von Entschädigungen und anderen Vorteilen für Mitarbeitende der Bundesverwaltung einschränken.
Die Bundespersonalverordnung steht im Fokus der Debatte. Laut der Motion sollen Abgangsentschädigungen nur noch in speziellen Fällen erlaubt sein, in denen eine friedliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses erforderlich ist. Der Bundesrat müsste demnach die Verordnung so anpassen, dass keine Entschädigungen mehr erfolgen können, wenn die Beendigung des Arbeitsverhältnisses kein Streitfall darstellt. Der Vorstoss wurde ausgelöst durch die Abgangsentschädigung der ehemaligen Direktorin des Bundesamts für Polizei, Nicoletta della Valle, die medienwirksam diskutiert wurde.
Obwohl der Bundesrat den Vorstoss ablehnt, argumentiert Finanzministerin Karin Keller-Sutter, dass Abgangsentschädigungen bereits heute zurückhaltend eingesetzt werden. Sie betont, dass in bestimmten Situationen solche Zahlungen sinnvoll sein können und dass es bereits Regeln für solche Fälle gibt. Gemäss der Bundespersonalverordnung können zum Beispiel Abgangsentschädigungen für Amtsdirektorinnen gerechtfertigt sein, wenn die gedeihliche Zusammenarbeit nicht mehr gewährleistet ist. Bei freiwilligem Rücktritt hingegen gibt es keine Entschädigung.
Die Diskussion über Abgangsentschädigungen in der Bundesverwaltung spiegelt eine Debatte über Transparenz und Fairness in der Verwendung von öffentlichen Geldern wider. Der Nationalrat möchte sicherstellen, dass solche Zahlungen nur in begründeten Ausnahmefällen erfolgen und unnötige finanzielle Belastungen für den Staat vermieden werden. Die Motion von Roger Golay zielt darauf ab, die Voraussetzungen für Abgangsentschädigungen zu präzisieren und darüber hinaus den Spielraum für solche Zahlungen einzuschränken.
Insgesamt ist die Debatte über Abgangsentschädigungen in der Bundesverwaltung ein Spiegelbild der Diskussionen über Verwaltungstransparenz und effiziente Verwendung öffentlicher Gelder. Der Nationalrat setzt sich für eine strengere Regulierung solcher Zahlungen ein, um sicherzustellen, dass sie nur in Ausnahmefällen gewährt werden. Der Vorstoss von Roger Golay hat das Ziel, die Verordnungen für Abgangsentschädigungen zu verschärfen und unnötige finanzielle Belastungen für den Staat zu verhindern. Die Diskussion wird nun im Ständerat fortgesetzt, wo über die Annahme der Motion entschieden wird.