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Der Kantonsrat Schaffhausen legt die Fahrzeugsteuer neu fest.

Der Kanton Schaffhausen hat sein Steuergesetz für den Strassenverkehr nach fast 60 Jahren angepasst. Die Strassenverkehrssteuer wird nun jährlich berechnet und gilt für Fahrzeuge mit verschiedenen Antriebsarten. Letztendlich entscheidet das Stimmvolk über die Vorlage. Die Kantonseinnahmen für den Strassenunterhalt sollen gleich bleiben, jedoch ohne automatische Anpassung an die Teuerung. Der Kantonsrat hat sich die Kompetenz gegeben, die Höhe der Steuer bei Bedarf anzupassen.

Die Gesetzesänderung wurde vom Kantonsrat in zweiter Lesung mit 39 zu 18 Stimmen genehmigt. Das Schaffhauser Stimmvolk wird über die Vorlage entscheiden. Das neue Berechnungsmodell für die Verkehrssteuer berücksichtigt nun das Leergewicht, den Hubraum und die Leistung des Fahrzeugs. Diese Steuer gilt unabhängig vom Antrieb und soll auch einen Beitrag zur Klimaneutralität leisten.

Die Reaktionen auf die Änderungen waren gemischt. Auf linker Seite wurde die Überarbeitung des alten Gesetzes positiv bewertet, während bürgerliche Vertreter Bedenken wegen der Komplexität der neuen Formel äußerten. Das Strassenverkehrsamt wird eine Eingabemaske zur Berechnung der Strassenverkehrssteuer im Internet zur Verfügung stellen, um den Bürgern die Berechnung zu erleichtern. Die Regierung hatte dies bereits in der ersten Lesung im März zugesichert.

Insgesamt ist die Anpassung des Steuergesetzes für den Strassenverkehr im Kanton Schaffhausen ein wichtiger Schritt zur Modernisierung und Anpassung an die aktuellen Anforderungen. Die Neuerungen werden von verschiedenen Seiten unterschiedlich bewertet, jedoch wird letztendlich das Schaffhauser Stimmvolk über die Vorlage entscheiden. Es bleibt abzuwarten, wie die Bevölkerung auf die Änderungen reagieren wird und ob die neuen Regelungen zur Verbesserung der Verkehrssteuer im Kanton beitragen werden.

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