Komission lehnt SVP-Volksinitiative zum Spitalangebot in Luzern ab.
Die Kommission Gask des Luzerner Kantonsrats hat die Volksinitiative der SVP zum Leistungsangebot der kantonalen Spitäler mehrheitlich abgelehnt. Sie erklärte die Initiative zwar für gültig, sieht aber gewichtige Nachteile darin. Die Initiative fordert unter anderem, dass die Spitäler in Luzern, Sursee und Wolhusen bestimmte medizinische Bereiche rund um die Uhr anbieten müssen. Die Gask ist jedoch der Meinung, dass die Initiative zu starr ist und die Weiterentwicklung des Gesundheitssystems behindern könnte. Zudem fehlen Ausnahmeregelungen für den Fall von Personalmangel.
Ein konkretes Beispiel für die Auswirkungen der Initiative ist das Spital in Wolhusen, das aufgrund von fehlenden Pflegetagen die Zertifizierung für seine Intensivpflegestation nicht mehr halten konnte. Statt einer Intensivstation wird es nun eine Intermediate Care-Station geben. Laut Gask birgt eine zertifizierte Intensivstation Level 2 das Risiko ungedeckter Mehrkosten. Die Kommission ist der Meinung, dass das Anliegen der Initiative bereits durch eine Gesetzesänderung erfüllt wurde, die sicherstellt, dass jeder Spitalstandort mindestens über eine IMC-Station verfügt.
Die Änderung des Spitalgesetzes wurde im Mai vom Kantonsrat verabschiedet und sieht vor, dass Ausnahmeregelungen gelten, wenn gewisse Voraussetzungen nicht erfüllt werden können, beispielsweise aufgrund von Personalmangel oder ungenügender Qualitätssicherung. Das Geschäft wird voraussichtlich im Oktober im Kantonsrat beraten, wobei es zu einer Doppelabstimmung kommen könnte, falls die Initiative als gültig erklärt wird. Die Gask betont, dass die vom Kantonsrat beschlossene Gesetzesänderung bereits ausreichende Lösungen für die Anliegen der SVP-Initiative bietet.
Die Ablehnung der Volksinitiative durch die Gask bedeutet, dass die Kommission der Meinung ist, dass die geltenden Gesetze und Regelungen bereits angemessen sind und keine zusätzlichen Vorschriften erforderlich sind. Die Flexibilität des Gesundheitssystems soll durch die bestehenden Mechanismen gewahrt bleiben, um auf Herausforderungen wie Personalmangel angemessen reagieren zu können. Die Gask sieht die Initiative als zu restriktiv an und befürchtet, dass die geforderten Leistungsangebote zu ungedeckten Mehrkosten führen könnten.
Insgesamt zeigt die Ablehnung der Volksinitiative der SVP durch die Gask, dass die Diskussion um das Leistungsangebot der Luzerner Spitäler nach wie vor kontrovers ist. Während die SVP darauf besteht, dass bestimmte medizinische Leistungen an jedem Spitalstandort verfügbar sein müssen, argumentiert die Gask, dass die bestehenden Regelungen ausreichend sind und eine zu starre Vorgabe die Flexibilität des Gesundheitssystems beeinträchtigen könnte. Die Entscheidung liegt nun beim Kantonsrat, der im Oktober über das weitere Vorgehen bezüglich der Volksinitiative und der Änderung des Spitalgesetzes entscheiden wird.