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Beschwerde über Beitrag von Telebasel genehmigt.

Das Sachgerechtigkeitsverbot wurde von Telebasel mit einem Bericht über das Kantonsspital Baselland verletzt, so entschied die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI). Der Regionalfernsehsender strahlte im Dezember 2023 einen Bericht aus, in dem Mitarbeiter Vorwürfe gegen die Spitalleitung erhoben. Die UBI stellte fest, dass die Darstellung einseitig war und die Sichtweise des Spitals nicht ausreichend dargestellt wurde. Die Beschwerde des KSBL wurde mit fünf zu drei Stimmen gutgeheißen.

In dem gut sechs Minuten langen Beitrag wurde behauptet, dass die Geschäftsleitung und der Verwaltungsrat des KSBL im Jahr 2022 unbegründet 6,8 Prozent mehr an Entschädigungen erhalten hätten. Die UBI-Mitglieder stellten fest, dass dies ein schwerwiegender Vorwurf sei und dass die Betroffenen die Möglichkeit haben sollten, ihre Position darzulegen. Da dies nicht ausreichend geschehen sei, habe Telebasel das Sachgerechtigkeitsgebot verletzt.

Die UBI hielt öffentliche Beratungen in Sarnen OW ab, um über zehn Fälle zu beraten und 34 Beschlüsse über Beschwerden zu treffen. Abgewiesen wurde unter anderem eine Beschwerde gegen eine Reportage des Westschweizer Fernsehens RTS über sexuelle Missbräuche von Minderjährigen durch Geistliche im Kloster Saint-Maurice VS. Die UBI setzte sich dafür ein, dass Medienberichte sachgerecht und ausgewogen sind und alle beteiligten Parteien zu Wort kommen können.

Das Kantonsspital Baselland hatte Beschwerde gegen den Bericht von Telebasel eingereicht, da es sich unfair behandelt fühlte. Die UBI stellte fest, dass das Spital nicht angemessen dargestellt wurde und dass die kritisierten Parteien nicht ausreichend Gelegenheit hatten, ihre Sichtweise darzulegen. Es ist wichtig, dass Medienberichte objektiv und ausgewogen sind, um alle Seiten einer Geschichte fair zu präsentieren.

Die Diskussion über den Bericht von Telebasel führte zu kontroversen Meinungen innerhalb der UBI. Einige Mitglieder waren der Ansicht, dass der Vorwurf schwerwiegend sei und dass die betroffenen Parteien angemessen dargestellt werden sollten. In dem Bericht über das KSBL fehlte jedoch die Sichtweise des Spitals, weshalb die UBI die Beschwerde des Spitals gutgeheißen hat. Es ist wichtig, dass Medienberichte fair und ausgewogen sind, um eine vollständige und objektive Berichterstattung zu gewährleisten.

Die UBI setzt sich dafür ein, dass Medienberichte sachgerecht und ausgewogen sind. Die öffentlichen Beratungen in Sarnen OW waren Teil dieses Engagements, um Beschwerden über Medienberichte zu prüfen und zu entscheiden. Die Entscheidung, die Beschwerde des KSBL gegen den Bericht von Telebasel gutzuheißen, zeigt, dass die UBI auf die Einhaltung von journalistischen Standards und die Fairness gegenüber allen betroffenen Parteien Wert legt. Medien sollten verantwortungsbewusst berichten und sicherstellen, dass alle Seiten einer Geschichte fair behandelt werden.

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