Berner Regierung lehnt Schusswaffen-Training an Schulen ab
Der Berner Regierungsrat hat eine Motion zur obligatorischen Schusswaffenausbildung für alle Neuntklässler abgelehnt. Die motion fordert, dass alle Schüler mit Schweizer Pass eine Schusswaffen-Ausbildung absolvieren müssen, um sich im Ernstfall verteidigen zu können. Die Ausbildung soll grundlegendes Wissen über den sicheren Umgang mit Waffen vermitteln und auch praktische Übungen beinhalten, um den verantwortungsvollen Umgang mit Waffen zu erlernen.
Die Grossräte Nils Fiechter und Thomas Fuchs argumentieren, dass aufgrund der Kriege in Europa eine obligatorische Schusswaffenausbildung von immenser Wichtigkeit sei. Sie sind der Meinung, dass es wichtig sei, dass Jugendliche früh den verantwortungsvollen Umgang mit Waffen erlernen, unabhängig vom Geschlecht. Die Motion fordert auch die obligatorische Absolvierung eines Jungschützenkurses gemäss der eidgenössischen Schiessverordnung, sobald die Schüler das 15. Altersjahr vollenden.
Der Regierungsrat lehnt die Motion ab, da er sie als inhaltlich nicht adäquate Lösung ansieht und sie weder politisch noch gesellschaftlich mehrheitsfähig sei. Er weist darauf hin, dass eine Schusswaffenausbildung an Schulen organisatorisch und finanziell nicht umsetzbar sei. Stattdessen solle die waffenspezifische Grundausbildung weiterhin im Rahmen von ausserschulischen Jungschützenkursen und in der Rekrutenschule erfolgen.
Der Regierungsrat gibt an, dass das Anliegen der Motionäre in seinen Zuständigkeitsbereich falle und eine Überweisung des Vorstosses an ihn einen grossen Spielraum bei der Umsetzung bedeuten würde. Er vertritt die Meinung, dass die Schusswaffenausbildung weiterhin in jungschützenkursen und in der rekrutenschule erfolgen solle. Er ist der Auffassung, dass die obligatorische Schusswaffenausbildung an Schulen durch qualifizierte Personen nicht von den Lehrpersonen wahrgenommen werden könne.
Insgesamt ist der Berner Regierungsrat der Ansicht, dass die obligatorische Schusswaffenausbildung für Neuntklässler nicht umgesetzt werden soll. Er begründet dies damit, dass die Ausbildung an Schulen organisatorisch und finanziell nicht umsetzbar sei und stattdessen weiterhin in anderen Institutionen durchgeführt werden solle. Der Regierungsrat weist darauf hin, dass die Ausbildung an den Volksschulen nicht durch Lehrpersonen wahrgenommen werden könne und dass die Schüler bereits in anderen Kursen die Möglichkeit zum Schiesstraining unter Aufsicht erhalten.





