Der Luzerner Kantonsrat gewährt Unternehmen Zugeständnisse bei Härtefallgeldern
Der Luzerner Kantonsrat hat beschlossen, den Grundsatz, dass mit öffentlichen Geldern kein Gewinn erzielt werden darf, teilweise aufzuheben. Unternehmen, die Covid-Härtefallgelder erhalten haben, dürfen ihre damit erwirtschafteten Gewinne behalten. Die Entscheidung wurde durch eine dringliche Motion der Kommission für Wirtschaft und Abgaben (Wak) mit 86 zu 27 Stimmen getroffen. Die SP und Grüne waren dagegen, während die Regierung die Ablehnung der Forderung beantragte. Die Motion forderte den Verzicht auf die Rückerstattung von Beiträgen, auf denen ein Hinweis auf eine bedingte Gewinnrückführung fehlte, insbesondere vor dem 21. April 2021.
Der Regierungsrat lehnte die Forderung ab und erklärte, dass Gewinne nicht aus Steuergeldern finanziert werden sollen. Unternehmen, die Härtefallgelder erhalten und Gewinne erzielen, müssen daher die Gelder bis zur Höhe des Gewinns zurückzahlen. Die Wak-Lösung wurde von Vertretern der Mitte, SVP, FDP und GLP befürwortet, die argumentierten, dass das Vertrauen der Unternehmen wiederhergestellt werden müsse. SP und Grüne waren gegen die Motion, da viele Unternehmen ihre Härtefallgelder bereits zurückgezahlt haben.
Insgesamt geht es um 23 Millionen Franken, wovon 16 Millionen vom Bund und 7 Millionen vom Kanton Luzern stammen. Die Debatte im Kantonsrat verdeutlichte die Meinungsverschiedenheiten zwischen den verschiedenen politischen Lagern hinsichtlich der Gewinnrückführung von Härtefallgeldern. Während einige eine Ausnahme für Unternehmen befürworten, die Gewinne erwirtschaftet haben, betonen andere die Wichtigkeit eines klaren und einheitlichen Vorgehens bei der Verwendung öffentlicher Gelder.
Die Entscheidung des Luzerner Kantonsrats wird Auswirkungen auf die betroffenen Unternehmen haben, die nun ihre mit Härtefallgeldern erwirtschafteten Gewinne behalten dürfen. Die Diskussion um die Gewinnrückführung von öffentlichen Geldern wird auch in Zukunft ein kontroverses Thema bleiben, da verschiedene politische Parteien unterschiedliche Ansichten dazu haben, wie mit dieser Thematik umzugehen ist. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Debatte in anderen Kantonen und auf Bundesebene entwickeln wird.
Insgesamt zeigt die Entscheidung des Luzerner Kantonsrats, den Grundsatz, dass mit öffentlichen Geldern kein Gewinn erzielt werden sollte, teilweise aufzuheben, die Komplexität und Sensibilität des Themas. Die Diskussion über die Gewinnrückführung von Härtefallgeldern wird weiterhin eine wichtige Rolle in der politischen Debatte spielen und verdeutlicht die verschiedenen Standpunkte und Interessen, die in diesem Zusammenhang eine Rolle spielen. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Situation weiterentwickeln wird und welche Auswirkungen die Entscheidung auf die betroffenen Unternehmen und die öffentliche Meinung haben wird.