Blog

Der Bundesrat wird die Stellung von Ehepartnern auf Bauernhöfen verbessern.

Der Bundesrat plant eine Teilrevision des bäuerlichen Bodenrechts, um die Stellung von Ehegattinnen und -gatten auf Landwirtschaftsbetrieben zu verbessern. Ehepartner sollen ein bevorzugtes Vorkaufsrecht im zweiten Rang erhalten, um ihre Position zu stärken. Ziel ist es, die Selbstbewirtschaftung zu stärken und das Unternehmertum in der Landwirtschaft zu fördern. Bei nicht erfüllten Auflagen könnte eine Erwerbsbewilligung widerrufen werden, um die Selbstbewirtschaftung zu unterstützen. Landwirtschaftliche Grundstücke dürfen nur bis zur Belastungsgrenze mit Grundpfandrechten belastet werden, um das Unternehmertum zu fördern. Die Vernehmlassung zum Thema dauert bis zum 10. Januar 2025 an.

Das Vorhaben des Bundesrates zielt darauf ab, die Stellung der Ehepartner auf Landwirtschaftsbetrieben zu stärken, indem diesen ein bevorzugtes Vorkaufsrecht im zweiten Rang eingeräumt wird. Die geplante Teilrevision des bäuerlichen Bodenrechts soll dazu beitragen, die Selbstbewirtschaftung auf landwirtschaftlichen Betrieben zu stärken. Unter anderem soll die Möglichkeit geschaffen werden, Erwerbsbewilligungen zu widerrufen, wenn Auflagen nicht erfüllt werden – dies soll dazu dienen, die Selbstbewirtschaftung zu fördern. Des Weiteren will der Bundesrat das Unternehmertum in der Landwirtschaft durch eine Erhöhung der Belastungsgrenze für landwirtschaftliche Grundstücke unterstützen.

Die Vernehmlassung zur Teilrevision des bäuerlichen Bodenrechts dauert bis zum 10. Januar 2025 an. Ziel dieser Massnahmen ist es, landwirtschaftliche Familienbetriebe zu fördern und die Stellung der Ehepartner auf diesen Betrieben zu verbessern. Durch das bevorzugte Vorkaufsrecht im zweiten Rang sollen Ehepartner mehr Rechte bei Verkaufs- oder Verpachtungsentscheidungen erhalten und so ihre Position stärken. Die geplanten Massnahmen sollen auch dazu beitragen, die Selbstbewirtschaftung auf Landwirtschaftsbetrieben zu stärken und das Unternehmertum in der Landwirtschaft zu fördern.

Die Stärkung der Position von Ehegattinnen und -gatten auf Landwirtschaftsbetrieben ist ein zentrales Anliegen der Teilrevision des bäuerlichen Bodenrechts. Durch die Einführung eines bevorzugten Vorkaufsrechts im zweiten Rang soll ihre rechtliche Stellung verbessert werden. Ziel ist es, die Selbstbewirtschaftung auf landwirtschaftlichen Betrieben zu fördern und das Unternehmertum in der Landwirtschaft zu stärken. Die geplante Teilrevision soll sicherstellen, dass landwirtschaftliche Grundstücke nur bis zur Belastungsgrenze mit Grundpfandrechten belastet werden dürfen, um das Unternehmertum zu unterstützen.

Die Vernehmlassung zur Teilrevision des bäuerlichen Bodenrechts, die bis zum 10. Januar 2025 läuft, soll dazu beitragen, landwirtschaftliche Familienbetriebe zu fördern und die Stellung von Ehepartnern auf diesen Betrieben zu verbessern. Die Einführung eines bevorzugten Vorkaufsrechts im zweiten Rang soll Ehepartnern mehr Mitspracherecht bei Verkaufs- oder Verpachtungsentscheidungen geben. Durch Massnahmen zur Stärkung der Selbstbewirtschaftung und der Förderung des Unternehmertums soll die Wettbewerbsfähigkeit von landwirtschaftlichen Betrieben gestärkt werden.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert