Das Verbot von Steingärten tritt im Kanton Solothurn am 1. Oktober in Kraft.
Im Kanton Solothurn werden ab dem 1. Oktober neue Stein- und Schottergärten verboten sein, so die Mitteilung der Staatskanzlei nach Ablauf der Referendumsfrist. Der Beschluss zur entsprechenden Gesetzesänderung wurde von der Solothurner Regierung getroffen, nachdem der Kantonsrat im Frühling für das Verbot reiner Stein- und Schottergärten gestimmt hatte. Die SVP hatte sich dagegen ausgesprochen, da sie einen massiven Eingriff in die Eigentumsrechte der Hausbesitzer und die Autonomie der Gemeinden befürchtete.
Die Befürworter des Verbots argumentierten, dass es sich nicht um ein absolutes Verbot handle. Bestehende Steingärten, die von Pflanzen bewachsen sind und somit als Grünfläche gelten, bleiben erlaubt. Mit den geänderten Vorschriften im Kanton Solothurn werden zudem bestimmte Bauten und Anlagen von der Baubewilligungspflicht befreit. Die Einsprachefrist wird von 14 auf 20 Tage verlängert und den Gemeinden wird mehr Flexibilität bei den Vorschriften zum Grenzabstand eingeräumt.
Das Verbot neuer Stein- und Schottergärten im Kanton Solothurn ist Teil eines umfassenderen Gesetzes zur Gestaltung und Nutzung von Grünflächen. Die Regierung reagiert damit auf die steigende Beliebtheit von Stein- und Schottergärten, die oft als pflegeleichter und wassersparender Alternativen zu traditionellen Gärten angesehen werden. Kritiker argumentieren jedoch, dass solche Gärten die Artenvielfalt beeinträchtigen und das Mikroklima negativ beeinflussen können.
Die Entscheidung des Solothurner Kantonsrats und der Regierung zum Verbot neuer Stein- und Schottergärten hat auch überregionale Auswirkungen. Andere Kantone und Städte in der Schweiz könnten dem Beispiel folgen und ähnliche Gesetze zur Förderung der Begrünung und Artenvielfalt erlassen. Experten betonen die Bedeutung von naturnahen Gärten für den Erhalt der Biodiversität und die Anpassung an den Klimawandel.
Das Verbot neuer Stein- und Schottergärten im Kanton Solothurn ist ein Schritt in Richtung nachhaltigerer und artenreicherer Gärten. Die Regierung setzt sich damit für den Schutz der Umwelt und die Förderung von Vielfalt in der Garten- und Pflanzenwelt ein. Hausbesitzer und Gemeinden sind aufgefordert, alternative Gestaltungsmöglichkeiten zu nutzen, um ihre Gärten ökologischer zu gestalten und einen Beitrag zum Erhalt der Natur zu leisten.