Die Ständeratskommission fordert ein neues Transparenzregister des Bundes
Der Bundesrat hat einen Vorschlag zur Erweiterung des Kampfes gegen Geldwäsche in der Schweiz vorgelegt. Ein neues Register der wirtschaftlichen Eigentümer soll eingeführt werden. Die Rechtskommission des Ständerats hat diesem Vorschlag mit einer Mehrheit zugestimmt. Dies soll dazu beitragen, die Bekämpfung von Geldwäsche in der Schweiz zu verbessern. Allerdings gibt es auch Bedenken bezüglich der Einführung von Sorgfaltspflichten für Anwälte gemäß dem bestehenden Geldwäschereigesetz.
Die Einführung eines Transparenzregisters für Unternehmen und juristische Personen in der Schweiz soll dazu beitragen, Geldwäsche effektiver zu bekämpfen. Die Rechtskommission des Ständerats hat diesem Vorschlag des Bundesrats mehrheitlich zugestimmt. Die Mehrheit erhofft sich dadurch eine Stärkung des schweizerischen Dispositivs zur Bekämpfung von Geldwäsche. Allerdings gibt es auch Bedenken hinsichtlich der geplanten Sorgfaltspflichten für Anwälte gemäß dem bestehenden Geldwäschereigesetz.
Die Rechtskommission des Ständerats sieht die geplanten Sorgfaltspflichten für Anwälte kritisch. Sie befürchtet einen unverhältnismäßigen Mehraufwand und Zweifel daran, ob diese Pflichten mit dem Anwaltsgeheimnis vereinbar sind. Deshalb hat die Kommission beschlossen, die Vorlage zu teilen und die Teilrevision des Geldwäschereigesetzes in einen zweiten Entwurf zu überführen. Eine Minderheit lehnt die Vorlage jedoch ab und ist der Meinung, dass die Schweiz bereits über ausreichende Mittel zur Bekämpfung von Geldwäsche verfügt.
Die Reaktionen auf den Vorschlag des Bundesrats zur Bekämpfung von Geldwäsche in der Schweiz waren mehrheitlich positiv. Allerdings äußerten die betroffenen Berufsgruppen, die von den neuen Sorgfaltspflichten betroffen wären, Skepsis. Der Bundesrat wird daher die Einführung dieser Pflichten für Anwälte noch genauer prüfen. Die Diskussion und Debatte über die notwendigen Maßnahmen zur Bekämpfung von Geldwäsche in der Schweiz wird also weitergehen.
Es bleibt abzuwarten, wie die Diskussion über die geplanten Maßnahmen zur Bekämpfung von Geldwäsche in der Schweiz weiter verlaufen wird. Die Einführung eines Transparenzregisters sowie die Sorgfaltspflichten für Anwälte sind wichtige Schritte im Kampf gegen Geldwäsche. Es wird entscheidend sein, einen Weg zu finden, um diese Maßnahmen effektiv umzusetzen, gleichzeitig aber auch die Bedenken und Anliegen der betroffenen Berufsgruppen angemessen zu berücksichtigen. Die Schweiz strebt weiterhin danach, ihre Bemühungen zur Bekämpfung von Geldwäsche zu verstärken und ist bereit, neue Wege zu gehen, um dieses Ziel zu erreichen.