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Handelsgericht Zürich weist Klage der Fifa gegen Google ab

Das Zürcher Handelsgericht hat entschieden, dass Google keine Artikel über die Fifa aus seinen Suchergebnissen löschen muss, trotz einer Klage des Weltfussballverbandes Fifa. Die Fifa argumentierte, dass die Webseiten, auf denen anonym verfasste Artikel erschienen sind, persönlichkeitsverletzend und rufschädigend seien, da sie die Fifa der Korruption bezichtigten. Die Klage wurde jedoch abgelehnt, da die Fifa nicht nachweisen konnte, dass die kritisierten Artikel nur mit dem Suchwort „fifa“ auffindbar seien. Somit konnte Google nicht für den Inhalt verantwortlich gemacht werden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und die Fifa kann dagegen vorgehen.

Die Entscheidung des Zürcher Handelsgerichts ist eine Niederlage für die Fifa, die versucht hat, unliebsame Artikel aus den Suchergebnissen von Google zu entfernen. Trotz der Argumentation, dass die Artikel persönlichkeitsverletzend und rufschädigend seien, aufgrund von Korruptionsvorwürfen, konnte die Fifa nicht nachweisen, dass nur mit dem Suchbegriff „fifa“ spezifisch nach den Artikeln gesucht wurde. Somit scheiterte die Klage der Fifa an der Passivlegitimation, was bedeutet, dass Google nicht für den Inhalt der Webseiten verantwortlich gemacht werden konnte. Dies zeigt, dass Suchmaschinen wie Google nicht einfach unliebsame Inhalte auf Wunsch entfernen müssen, sondern dass eine rechtliche Grundlage für eine Löschung erforderlich ist.

Die Entscheidung des Zürcher Handelsgerichts zeigt auch, dass Unternehmen und Organisationen wie die Fifa nicht automatisch das Recht haben, Suchmaschinen wie Google zu zwingen, kritische Artikel zu entfernen. In diesem Fall konnte die Fifa nicht nachweisen, dass die Artikel tatsächlich persönlichkeitsverletzend oder rufschädigend waren und speziell mit dem Suchbegriff „fifa“ verknüpft waren. Dies unterstreicht die Bedeutung von Transparenz und Nachvollziehbarkeit bei solchen rechtlichen Auseinandersetzungen, um sicherzustellen, dass die Meinungsfreiheit gewahrt bleibt und missbräuchliche Löschungen vermieden werden.

Die Entscheidung des Zürcher Handelsgerichts hat auch Auswirkungen auf die Debatte über die Verantwortung von Suchmaschinen für den Inhalt, der in den Suchergebnissen angezeigt wird. In diesem Fall wurde deutlich gemacht, dass Google nicht automatisch für den Inhalt der Webseiten verantwortlich gemacht werden kann, die in den Suchergebnissen erscheinen. Die Klage der Fifa wurde abgewiesen, da sie nicht nachweisen konnte, dass die kritisierten Artikel ausschließlich mit dem Suchbegriff „fifa“ auffindbar waren. Dies zeigt, dass Suchmaschinenbetreiber nicht einfach aufgrund von Klagen dazu verpflichtet sind, spezifische Inhalte zu entfernen, ohne eine klare rechtliche Grundlage dafür.

Die Entscheidung des Zürcher Handelsgerichts unterstreicht auch die Bedeutung der Meinungsfreiheit und des Rechts auf freie Meinungsäußerung im digitalen Zeitalter. Unternehmen und Organisationen müssen sich der Tatsache bewusst sein, dass sie nicht einfach unliebsame Kritik oder unbequeme Artikel aus den Suchergebnissen entfernen können, ohne eine rechtliche Grundlage dafür zu haben. Die Entscheidung zeigt, dass Gerichte solche Anträge sorgfältig prüfen und sicherstellen müssen, dass die Meinungsfreiheit und die Transparenz gewahrt bleiben. Dies ist ein wichtiger Schritt, um sicherzustellen, dass das Recht auf freie Meinungsäußerung auch im digitalen Raum geschützt wird und missbräuchliche Klagen vermieden werden.

Insgesamt zeigt die Entscheidung des Zürcher Handelsgerichts, dass Suchmaschinenbetreiber wie Google nicht einfach aufgrund von Klagen dazu verpflichtet werden können, spezifische Inhalte aus den Suchergebnissen zu entfernen. Die Fifa konnte in diesem Fall nicht nachweisen, dass die kritisierten Artikel ausschließlich mit dem Suchbegriff „fifa“ auffindbar waren, und somit wurde die Klage abgelehnt. Dies zeigt die Relevanz von klaren rechtlichen Grundlagen und Transparenz in Bezug auf die Verantwortung von Suchmaschinen für den angezeigten Inhalt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und die Fifa hat die Möglichkeit, dagegen vorzugehen, was weitere Entwicklungen in diesem Fall mit sich bringen könnte.

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