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Gegner fürchten steigende Prämien aufgrund der Efas-Vorlage

Die Gegner der Efas-Vorlage, die eine einheitliche Finanzierung aller ambulanten und stationären Gesundheitsleistungen vorsieht, starteten den Abstimmungskampf mit der Befürchtung von Verschlechterungen und steigenden Prämien aufgrund des Einbezugs der Langzeitpflege. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund, der Schweizerische Verband des Personals öffentlicher Dienste, die Gewerkschaft Unia sowie Vertreter von Grünen und SP argumentierten, dass die vom Parlament verabschiedete Änderung des Krankenversicherungsgesetzes negative Auswirkungen auf die Bevölkerung haben werde.

Aufgrund der Alterung der Gesellschaft nehmen die Ausgaben in der Langzeitpflege deutlich zu, was zu steigenden Pflegekosten führt. Die Prämienzahler sollen künftig mehr an diesen Kosten beteiligt werden, da der Kostenbeteiligungsdeckel im Zuge der KVG-Änderung gestrichen wird. Gegner befürchten, dass dies zu einem weiteren Prämienschub führen und die Patienten zusätzlich belasten könnte. Zudem warnen sie davor, dass mit der Einführung eines einheitlichen Finanzierungsschlüssels die Verantwortung der Kantone für die Pflege aufgegeben würde, was die Privatisierung und Gewinnorientierung begünstigen könnte.

Die Reform würde es den Krankenkassen ermöglichen, die Kontrolle über das Gesundheitssystem zu übernehmen, was zu einer Machtverschiebung und einer Verschlechterung der Versorgungsqualität führen könnte. Gegner argumentieren, dass die Reform den Druck auf Pflegende und Patienten erhöhen und zu einer weiteren Abwanderung von Personal in der Langzeitpflege führen würde. Die Einführung eines Einheitstarifs könnte zu einer Verschlechterung der Versorgungsqualität für Patienten ohne teure Zusatzversicherungen führen.

Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider hingegen argumentiert, dass die Vorlage eine Entlastung für die Prämienzahlerinnen und -zahler bringen würde, indem sie offensichtliche Fehlanreize beseitigt, ambulante Behandlungen fördert und unnötige Spitalaufenthalte vermeidet. Der Bund erhofft sich mit der einheitlichen Finanzierung eine Verbesserung der Versorgungsqualität und Kosteneinsparungen. Die Volksabstimmung dazu findet am 24. November statt, wobei Bundesrat und Parlament die KVG-Änderung zur einheitlichen Finanzierung der Leistungen befürworten.

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