Angeklagter fehlt im Prozess vor dem Kriminalgericht Luzern
In einem Gerichtsprozess um eine versuchte vorsätzliche Tötung auf einer Baustelle in Eich hat am Dienstag der Beschuldigte nicht erschienen. Das Luzerner Kriminalgericht hat bekannt gegeben, dass der Beschuldigte nach der Untersuchungshaft freigelassen wurde und sich mutmasslich in Polen aufhält. Die Staatsanwältin erklärte in ihrem Plädoyer, dass der Beschuldigte behauptet habe, es habe sich um einen „Spass“ gehandelt und er habe das Opfer nicht verletzen wollen. Die Motive des Beschuldigten seien jedoch nicht nachvollziehbar, so die Staatsanwältin.
Das Opfer hatte Glück, dass es den Sturz in den Schacht überlebt hat, was entweder dem Zufall oder einem Schutzengel zu verdanken sei. Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, einen Mitarbeiter in den Schacht gestoßen zu haben. Die Staatsanwaltschaft fordert eine Freiheitsstrafe von sieben Jahren sowie einen Landesverweis von 12 Jahren. Der Prozess wird fortgesetzt, auch wenn der Beschuldigte nicht anwesend ist.
Es ist besorgniserregend, dass der Beschuldigte nach seiner Freilassung mutmaßlich ins Ausland geflohen ist und einer möglichen gerechten Strafe entgeht. Die Aussage des Beschuldigten, es habe sich um einen „Spass“ gehandelt, wirkt angesichts der schweren Tat äußerst befremdlich. Es ist wichtig, dass das Opfer Gerechtigkeit erfährt und der Täter angemessen bestraft wird. Die Staatsanwaltschaft setzt sich für eine harte Strafe ein, um ein Zeichen zu setzen und ähnliche Taten zukünftig zu verhindern.
Die Tatsache, dass das Opfer nur knapp dem Tod entkommen ist, zeigt die Gefahr, in der es sich befand. Es ist erschreckend zu denken, dass ein Arbeitskollege ihn in einen Schacht gestoßen haben soll. Es ist unverständlich, wie jemand so verantwortungslos handeln konnte und dabei auch noch behauptet, es habe sich um einen Scherz gehandelt. Die Staatsanwaltschaft muss alles daransetzen, den Beschuldigten zur Rechenschaft zu ziehen und ihm eine angemessene Strafe zukommen zu lassen.
Es ist entscheidend, dass die Justiz in solchen Fällen konsequent handelt und keine Straffreiheit zulässt. Die Forderung nach einer siebenjährigen Freiheitsstrafe und einem zwölfjährigen Landesverweis zeigt, wie ernst die Tat genommen wird. Es darf nicht toleriert werden, dass Menschenleben auf diese Weise gefährdet werden. Die Öffentlichkeit erwartet zu Recht, dass Täter für ihre Taten zur Verantwortung gezogen werden und eine angemessene Strafe erhalten.
Der Prozess um die versuchte vorsätzliche Tötung auf der Baustelle in Eich wird weiterhin fortgesetzt, auch wenn der Beschuldigte abwesend ist. Es ist wichtig, dass die Justiz alles unternimmt, um den Beschuldigten zur Rechenschaft zu ziehen und dem Opfer Gerechtigkeit widerfahren zu lassen. Die Staatsanwaltschaft setzt sich für eine harte Strafe ein, um ein klares Signal zu senden, dass solche Taten nicht geduldet werden. Es bleibt zu hoffen, dass der Beschuldigte letztendlich zur Verantwortung gezogen wird und das Opfer eine angemessene Genugtuung erhält.



