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Auch in diesem Fall tricksen Chefs bei der Überstunden

Das Neuenburger Kantonsgericht hat entschieden, dass Unternehmen ihre Mitarbeiter für WC-Pausen ausstempeln können, wie im Fall des Uhrenherstellers Jean Singer et Cie in Boudry NE. Diese Entscheidung hat bei den Gewerkschaften Kritik hervorgerufen, da sie dies als Gängelei der Arbeitnehmer betrachten. Die Industrie-, Gewerbe- und Dienstleistungs-Gewerkschaft Syna bezeichnet die Regelung als „Absurdität“, da sie zu schlechter Stimmung unter den Mitarbeitern führt.

Die Gewerkschaft Unia geht noch weiter und erklärt, dass ein Gang zum WC keine Pause ist und dass die Neuenburger Behörden das Urteil anfechten sollten. Trotzdem können Unternehmen vorerst ihre Mitarbeiter für WC-Pausen ausstempeln lassen. Die Gewerkschaften listen außerdem weitere Tricks auf, die Arbeitgeber verwenden, um die Arbeitszeit der Mitarbeiter zu manipulieren, wie zum Beispiel das Einsteigen in den Computer oder das Nichterfassen der Arbeitszeiten.

Es ist wichtig, dass die Arbeitszeiten genau erfasst werden, da dies eine gesetzliche Verpflichtung ist. Die Gewerkschaft Syndicom empfiehlt, das Gespräch mit den Vorgesetzten zu suchen, wenn der Betrieb die Stundenerfassung nicht verlangt. In einem konkreten Fall konnte die Gewerkschaft zusammen mit einem Mitarbeiter eine Nachzahlung von 150 Überstunden erwirken, da die Arbeitszeiten durch Fotos belegt werden konnten. Ein gegenseitiges Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist zwar ideal, aber handfeste Belege sind oft notwendig.

Es ist wichtig, dass Arbeitnehmer ihre Arbeitszeiten genau erfassen, um sicherzustellen, dass sie fair behandelt werden. Unternehmen sollten ihre Mitarbeiter nicht manipulieren oder ausnutzen, um ihre Arbeitszeiten zu verkürzen. Die Gewerkschaften setzen sich für faire Arbeitsbedingungen ein und kämpfen gegen Gängelei und Ausbeutung am Arbeitsplatz. Employers müssen sicherstellen, dass sie die gesetzlichen Arbeitszeitvorschriften einhalten und ihre Mitarbeiter respektvoll behandeln.

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