Adressdienstgesetz: Nationalrat muss noch einmal abstimmen
Der Nationalrat wird erneut über das Adressdienstgesetz diskutieren, nachdem der Ständerat die Rückweisung des Gesetzes abgelehnt hat. Der Bundesrat schlägt die Schaffung einer zentralen Datenbank mit Adressen natürlicher Personen vor, die vom Bundesamt für Statistik verwaltet werden soll. Kritiker bemängeln jedoch, dass es an einer Verfassungsgrundlage für das Bundeshandeln in diesem Bereich fehle.
In der Wintersession des vergangenen Jahres hatte der Ständerat das Adressdienstgesetz bereits mit großer Mehrheit angenommen. Die Staatspolitische Kommission des Nationalrats hingegen bezeichnete den Gesetzesentwurf als unausgereift und plädierte für eine Rückweisung. Nach Anhörungen von Verfassungsrechtler und Vertretern der Kantonsregierungen kam die SPK-S jedoch zum Schluss, dass die Verfassungsmäßigkeit vertretbar sei und die Kantone eine rasche Umsetzung des Projekts befürworten.
Der Bundesrat argumentiert, dass die Schaffung einer zentralen Adressdatenbank die Verwaltungsarbeit vereinfachen würde. Bestimmte Verwaltungsstellen sowie Dritte mit gesetzlichem Auftrag sollen Zugriff auf die Adressdaten der gesamten Wohnbevölkerung bekommen können. Die Kantone betrachten das Vorhaben als wichtiges Projekt im Bereich der Digitalisierung der Verwaltung und drängen auf eine rasche Umsetzung.
Der Nationalrat muss sich nun erneut mit dem Adressdienstgesetz befassen und über eine mögliche Rückweisung entscheiden. Sollte die große Kammer an ihrer Entscheidung festhalten, wird die Rückweisung an den Bundesrat dennoch wirksam. Es bleibt abzuwarten, wie sich der Nationalrat in dieser Angelegenheit positionieren wird und welche Auswirkungen dies auf die weitere Entwicklung des Gesetzes haben wird.





